Gießen:Tödlicher Sprungturm-Unfall: Verfahren beginnt

Gießen/Schotten (dpa/lhe) - Wegen des tödlichen Sturzes eines Mädchens von einem Sprungturm im Vogelsbergkreis müssen sich zwei Männer vor Gericht verantworten. Das Hauptverfahren gegen die Betreiber eines Kletterparks in Schotten sei eröffnet, sagte ein Sprecher des Landgerichts Gießen. Sie sind angeklagt, den Tod der Zwölfjährigen im Jahr 2015 fahrlässig verursacht zu haben. Ein Hauptverfahren gegen einen Einweiser am Sprungturm lehnten die Richter dagegen ab.

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Gießen/Schotten (dpa/lhe) - Wegen des tödlichen Sturzes eines Mädchens von einem Sprungturm im Vogelsbergkreis müssen sich zwei Männer vor Gericht verantworten. Das Hauptverfahren gegen die Betreiber eines Kletterparks in Schotten sei eröffnet, sagte ein Sprecher des Landgerichts Gießen. Sie sind angeklagt, den Tod der Zwölfjährigen im Jahr 2015 fahrlässig verursacht zu haben. Ein Hauptverfahren gegen einen Einweiser am Sprungturm lehnten die Richter dagegen ab.

Die Kammer sehe keinen hinreichenden Tatverdacht bei dem Einweiser, erklärte der Sprecher. Videoaufzeichnung des Unfalls hätten nicht gezeigt, dass er Anweisungen missachtet habe oder den Sprung des Mädchens hätte unterbinden müssen. Im Hauptverfahren werde es nun insbesondere um die Sicherheit der Sprunganlage und die Verantwortlichkeit der Betreiber gehen.

Das Mädchen war laut Staatsanwaltschaft im August 2015 bei einem unkontrollierten Sprung von dem sogenannten Freefall-Tower auf dem Hoherodskopf in Schotten von der Umrandung des Sprungkissens abgeprallt und mit dem Kopf auf einen Felsbrocken aufgeschlagen. Den Betreibern wird unter anderem zur Last gelegt, beim Aufbau Vorschriften zum Sicherheitsbereich missachtet zu haben. Die Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

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