Berlin:Amri-Sonderermittler kritisiert: Stuttgart widerspricht

Berlin/Stuttgart (dpa/lsw) - Zehn Monate nach dem islamistischen Anschlag auf einem Berliner Weihnachtsmarkt hat ein Sonderermittler verschiedenen Polizeibehörden und anderen Stellen erneut Fehler vorgeworfen. Der frühere Bundesanwalt Bruno Jost kritisierte am Donnerstag bei der Vorstellung seines Abschlussberichts zu dem Attentäter Anis Amri besonders die Berliner Kriminalpolizei, aber auch etwa die Polizei in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

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Berlin/Stuttgart (dpa/lsw) - Zehn Monate nach dem islamistischen Anschlag auf einem Berliner Weihnachtsmarkt hat ein Sonderermittler verschiedenen Polizeibehörden und anderen Stellen erneut Fehler vorgeworfen. Der frühere Bundesanwalt Bruno Jost kritisierte am Donnerstag bei der Vorstellung seines Abschlussberichts zu dem Attentäter Anis Amri besonders die Berliner Kriminalpolizei, aber auch etwa die Polizei in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Amri war als sogenannter islamistischer Gefährder bekannt. Er hätte wegen seines Drogenhandels und gefälschter Ausweise höchstwahrscheinlich verhaftet und in Untersuchungshaft gesperrt werden können, sagte Jost. Er war vom Senat beauftragt worden.

Ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart sagte dazu, die ausländerrechtliche Zuständigkeit habe bei Nordrhein-Westfalen gelegen. „Es gab mehrere Identitäten von Anis Amri. Das BAMF hat das aufgeklärt und ihn eindeutig Nordrhein-Westfalen zugewiesen.“

Die Bundespolizei habe dem Polizeipräsidium Konstanz mitgeteilt, dass die erforderlichen Rücksprachen mit den für die Fahndungsnotierung beziehungsweise Fahndungshinweis verantwortlichen Stellen - Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und Berlin - erfolgt und diesbezüglich keine weiteren Veranlassungen erforderlich seien.

Amri war am 30. Juli 2016 in Friedrichshafen bei einer Kontrolle aufgegriffen worden. Da er zur Abschiebung anstand, wurde er in die JVA Ravensburg gebracht. Der Bereitschaftsrichter hatte angeordnet, dass Amri über das Wochenende bleiben sollte. Die für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde Kleve in Nordrhein-Westfalen verfügte am 1. August die Entlassung Amris aus der Haft, da noch keine Passersatzpapiere aus Tunesien vorlagen und damit die Zeit der zu erwartenden Abschiebehaft zu lange gedauert hätte.

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