Steuerskandals:Cum-Ex-Chefermittlerin nennt in Kündigung keine Gründe

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Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker sitzt zu Beginn des Prozesstages des Cum-Ex-Prozesses im Landgericht. (Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker hat in ihrer Kündigung - offiziell ist es eine Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - keine Gründe genannt. Das geht aus einem Bericht von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) an den Landtag hervor. Der Rechtsausschuss des NRW-Landtags will sich an diesem Freitag mit dem angekündigten Ausscheiden Brorhilkers beschäftigen.

Die Kündigung sei für die Behördenleitungen und das Justizministerium überraschend gewesen, heißt es weiter. Brorhilker hatte allerdings in einem am selben Tag erschienenen WDR-Interview die politische Aufarbeitung des milliardenschweren Steuerskandals kritisiert. Sie sei nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Steuerdiebstähle seien längst nicht gestoppt, es gebe Cum-Ex-Nachfolgemodelle.

Die Staatsanwältin hatte sich für eine zentrale bundesweite Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ausgesprochen. Sie selbst will sich künftig als Geschäftsführerin der Nichtregierungsorganisation „Bürgerbewegung Finanzwende“ für den Kampf gegen Finanzkriminalität einsetzen.

Die Hauptabteilung zur Verfolgung der Cum-Ex-Straftaten sei zuletzt trotz knapper Haushaltsmittel um vier weitere Stellen für Staatsanwälte aufgestockt worden, so Limbach. Auch Brorhilker habe ausgeführt, dass die Strafverfolgung in der Sache auf einem guten Weg sei. In rund 120 Cum-Ex-Ermittlungsverfahren wurde in Köln unter Brorhilkers Führung gegen 1700 Beschuldigte ermittelt, die Staatsanwaltschaft ist bundesweit federführend bei der Aufarbeitung des Skandals.

Durch den Cum-Ex-Betrug mit illegalen Aktiendeals, der seine Hochphase von 2006 bis 2011 hatte, wurde der deutsche Staat schätzungsweise um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt. Er gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik. Dabei wurden Papiere mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenansprüche in kurzer Zeit zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Am Ende erstattete der Fiskus Banken, Aktienhändlern und Beratern unwissentlich Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

© dpa-infocom, dpa:240502-99-890288/2

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