Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute in Straßburg über die Teilnahmepflicht von muslimischen Schülerinnen am gemischten Schwimmunterricht. Geklagt haben ein Vater und eine Mutter aus Basel.
Die beiden Muslime berufen sich auf die Religionsfreiheit. Ihnen wurden Bußgelder auferlegt, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum Schwimmen zu schicken.
Die Schweizer Justiz argumentierte: Da die Mädchen die Pubertät noch nicht erreicht hatten, können sich die Eltern nicht auf gesetzliche Ausnahmen von der Teilnahmepflicht berufen. (Beschwerde-Nr. 29086/12)