Recht:Streit um abgebrochene Abspeck-Kur - Anbieter verliert

Wuppertal (dpa) - Im Streit um eine abgebrochene Abspeck-Kur hat ein klagender Therapie-Anbieter eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Wuppertaler Landgericht wies eine Berufung des Franchise-Unternehmens für Diätmethoden ab.

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Wuppertal (dpa) - Im Streit um eine abgebrochene Abspeck-Kur hat ein klagender Therapie-Anbieter eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Wuppertaler Landgericht wies eine Berufung des Franchise-Unternehmens für Diätmethoden ab.

Die Entscheidung ist nicht nur für das bundesweit tätige Unternehmen relevant, sondern auch für andere Diätspezialisten. Die Firma war vor Gericht gezogen, weil eine Frau auf den Rat ihres Arztes hin ihre Therapie fristlos hatte kündigen wollen. In erster Instanz war die Solingerin zur Zahlung einer Teilsumme von 600 Euro verurteilt worden. Nicht genug, meinte der Therapie-Anbieter - und legte Berufung ein (Az.: 9 S 262/15).

Die Zivilkammer des Landgerichts stufte die Therapie mit homöopathische Spritzen allerdings als eine Dienstleistung höherer Art ein. Bei diesen gebe es ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Damit einher gehe ein außerordentliches, also fristloses Kündigungsrecht.

Das klagende Franchise-Unternehmen aus Solingen kann gegen die Entscheidung Revision einlegen. Dann könnte der Fall den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen.

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