Berlin:Empörung über Straßenblockierer

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Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr stehen an der Bundesallee in Berlin-Wilmersdorf, wo eine Radfahrerin bei dem Verkehrsunfall mit einem Lastwagen lebensgefährlich verletzt wurde. (Foto: Paul Zinken/dpa)

Ein Lastwagen klemmt eine Radfahrerin unter sich ein, und die Feuerwehr steht mit ihrem Spezialgerät im Stau - womöglich, weil Klimaaktivisten die Straße blockieren. Die Polizei ermittelt nun gegen zwei Männer.

Nach einer Verkehrsblockade mit womöglich schweren Folgen stehen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" in der Kritik. Die Protestgruppe hatte am Montag in Berlin nach Angaben der Feuerwehr einen Stau verursacht, der die Rettung einer lebensgefährlich verletzten Radfahrerin massiv verzögert hat.

Die Frau wurde demnach am Morgen von einem Betonmischer-Lastwagen überrollt und eingeklemmt. Einsatzkräfte der Feuerwehr seien mit ihrem Spezialgerät zum Anheben schwerer Lasten wegen der Blockade erst verspätet am Unfallort eingetroffen. Sie hätten "eine recht relevante Zeit" auf der Stadtautobahn A100 im Stau gestanden. Da die Technik nicht zur Verfügung stand, habe man an der Unfallstelle improvisieren müssen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die Blockadeaktion der Klimaschützer scharf. "Spätestens jetzt sollte man sich mal vom Märchen des harmlosen Protests verabschieden. Wer Verkehrswege blockiert, riskiert und behindert die Handlungsfähigkeit der inneren Sicherheit und nimmt auch bewusst in Kauf, dass Menschen in Not länger auf Hilfe von Polizei und Feuerwehr warten müssen", sagte Sprecher Benjamin Jendro.

Wie die Polizei in Berlin mitteilt, wird nun gegen zwei der Blockierer ermittelt. Gegen einen 63-jährigen und einen 59-jährigen Mann habe man wegen unterlassener Hilfeleistung beziehungsweise der Behinderung hilfeleistender Personen Ermittlungen eingeleitet.

Michael Kubiciel, Strafrechts-Professor an der Universität Augsburg, erklärt am Telefon, dass in dem Fall zwei Dinge relevant seien: "erstens die Sitzblockade, bei der es sich um eine strafbare Nötigung der zum Halten gezwungenen Autofahrer handeln könnte, und zweitens eine mögliche fahrlässige Körperverletzung gegenüber der verletzten Fahrradfahrerin."

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 sind auch Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Eine Sitzblockade wäre nur dann als Nötigung nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuches strafbar, wenn sie "verwerflich" wäre. Um das zu beurteilen, müsse zum Beispiel geprüft werden, ob sie als Demonstration angemeldet war, ob es Ausweichmöglichkeiten für den Verkehr gegeben habe und ob die Art und der Ort der Blockade einen Bezug zum Anlass der Demonstration haben.

"Zwischen dem Blockieren einer Autobahn und dem Klimawandel als Grund für die Kundgebung besteht durchaus ein inhaltlicher Zusammenhang", sagt Kubiciel. Wie die Ermittlungsergebnisse in dem Fall aussehen könnten? "Das ist eine klassische Einzelfallentscheidung, die ich nicht prognostizieren kann."

Die Protestgruppe kann "nicht ausschließen", dass die Blockade Ursache für die Verspätung der Rettungskräfte war

Zum anderen Sachverhalt, nämlich ob den Aktivistinnen und Aktivisten fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden kann, weil das Spezialfahrzeug im Stau steckte, sagt der Jurist: "Hier ist die entscheidende Frage: Lässt sich nachweisen, ob es eine durch die Sitzblockade ausgelöste Verzögerung gegeben hat, die die Schmerzen der Frau gesteigert hat, beziehungsweise schlimmstenfalls ursächlich für deren Tod war?" Stürbe die Frau, würde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Grundsätzlich seien die Tatbestände voneinander unabhängig. Es könnte also durchaus sein, dass die Blockade der Autobahn als nicht verwerflich und somit nicht strafbar eingestuft wird - und dass die Ermittlungsbehörden dennoch gleichzeitig zu dem Ergebnis kommen, dass die Verzögerung der Rettung der Radfahrerin möglicherweise strafbar war. "Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit mag die Nötigung der Autofahrer rechtfertigen, nicht aber eine fahrlässige Körperverletzung", sagt Kubiciel. Auch hier komme es wieder "auf den Einzelfall an".

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte, es sei jetzt Aufgabe der Polizei und der Gerichte, zu klären, inwieweit die Aktivisten eine Schuld daran trügen, dass dem Unfallopfer nicht schneller geholfen werden konnte. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) appellierte an die Klimaaktivisten, ihre Aktionen dürften nicht zur Gefährdung anderer beitragen. "Ich glaube, dass wir kritische Haltung, kritischen Protest, akzeptieren müssen. Dass die Aktionen jetzt nicht auf sehr weitreichenden Beifall gestoßen sind, ist auch offensichtlich", sagte Scholz. Auch in Online-Netzwerken wie Twitter kritisierten viele Nutzer die Aktivisten.

Die Protestgruppe selbst teilte mit, sie sei bestürzt und könne nicht ausschließen, dass die Verspätung der Feuerwehr auf einen durch sie verursachten Stau zurückzuführen sei. Sprecherin Carla Hinrichs sagte, die Gruppe hoffe inständig, dass sich der Gesundheitszustand der Frau durch die Verspätung des Feuerwehr-Spezialwagens nicht verschlimmert habe. "Bei all unseren Protestaktionen ist das oberste Gebot, die Sicherheit aller teilnehmenden Menschen zu gewährleisten."

Eine Polizeisprecherin konnte am Dienstagvormittag zunächst keine neuen Auskünfte zum Gesundheitszustand der 44 Jahre alten lebensgefährlich verletzten Frau geben. Die Ermittlungen zum Unfallhergang und auch zu einem anschließenden Angriff auf den Lkw-Fahrer dauerten noch an. Der 64 Jahre alte Mann wurde nach Polizeiangaben von einem am Unfall unbeteiligten Mann mit einem Messer attackiert, als er aus seinem Fahrzeug ausstieg, um nach der Frau zu schauen. Der Fahrer wurde mit einer schweren Stichverletzung stationär in einer Klinik aufgenommen.

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