Prozesse - Zinnowitz:Nach Mord an Maria in Zinnowitz: Zwei Männer vor Gericht

Stralsund (dpa/mv) - Mitte März wurde Maria K. aus Zinnowitz brutal ermordet - von Dienstag an müssen sich ein 19- und ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die schwangere 18-Jährige heimtückisch und aus Mordlust getötet zu haben. Sie wollten einen Menschen sterben sehen, wie es vom Gericht hieß.

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Stralsund (dpa/mv) - Mitte März wurde Maria K. aus Zinnowitz brutal ermordet - von Dienstag an müssen sich ein 19- und ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die schwangere 18-Jährige heimtückisch und aus Mordlust getötet zu haben. Sie wollten einen Menschen sterben sehen, wie es vom Gericht hieß.

Sie hätten sich verabredet und genau dieses Opfer ausgesucht. In Marias Wohnung hat der 19-Jährige nach Darstellung der Ankläger ihr von hinten einen Stich in den Hals und den Nacken versetzt. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche im Kopf-Halsbereich zugefügt.

Der 21-Jährige habe die Beine von ihr festgehalten und so an der Tat mitgewirkt. Die beiden Deutschen aus Zinnowitz und einem Nachbarort hatten Maria nach der Tat liegenlassen und sich weiter in der Region aufgehalten. Einen Monat später wurden sie nach intensiver Fahndung festgenommen. Die Tatwaffe ist bis heute verschwunden. Möglicherweise haben die Männer ihre Kleidung und dabei auch das Messer in die Ostsee geworfen.

In der Untersuchungshaft seien beide Männer mehrfach befragt worden und hätten sich gegenseitig belastet. Der 19-Jährige habe eingeräumt, zugestochen zu haben. Insgesamt seien aber beide Aussagen noch nicht deckungsgleich, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Das Verbrechen hatte auf Usedom für Betroffenheit gesorgt. Anfang April kamen zu einer Gedenkandacht rund 70 Menschen in die Zinnowitzer Kirche. Pastorin Christa Heinze sprach von Fassungslosigkeit, Ratlosigkeit und Ohnmacht angesichts der Gewalt.

Dem erwachsenen Angeklagten droht nun laut Landgericht wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Jüngere soll den Gerichtsangaben zufolge wegen seiner Alkoholisierung und einer psychiatrischen Erkrankung bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein. Er ist deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, der mutmaßliche Mittäter sitzt dagegen in Untersuchungshaft.

Bei dem Jüngeren ergeben sich laut Gericht im Falle einer Verurteilung wegen Mordes mehrere Strafmöglichkeit. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht drohen ihm eine bis zu zehn Jahre dauernde Jugendstrafe. Sollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, könnte die Haftzeit auf 15 Jahre ausgeweitet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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