Würzburg:Missbrauchs-Prozess: Keine verminderte Schuldfähigkeit

„Justizzentrum Würzburg“ steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)

Im Prozess um den sexuellen Missbrauch von behinderten Kindern hält ein Gutachter den angeklagten Logopäden aus Würzburg für therapierbar, aber nicht für...

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Würzburg (dpa/lby) - Im Prozess um den sexuellen Missbrauch von behinderten Kindern hält ein Gutachter den angeklagten Logopäden aus Würzburg für therapierbar, aber nicht für vermindert schuldfähig. Bei dem Mann habe sich eine „erkennbare Neigung zur kindlichen Sexualität“ gezeigt, wurde der Gutachter von einem Gerichtssprecher aus nicht-öffentlicher Sitzung vom Mittwoch zitiert. Der Mann könne seine pädophile Neigung kontrollieren und sei deshalb nicht in seiner Schuldfähigkeit vermindert.

Der Sachverständige schätzte das Rückfallrisiko des Angeklagten ohne Therapie auf zehn bis 20 Prozent. Dieses Risiko könne durch eine Therapie, die üblicherweise in Justizvollzugsanstalten angeboten werde, auf ein sehr geringes Maß verringert werden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes. Der Prozess soll am Freitag mit Fragen der Prozessbeteiligten an den Gutachter fortgesetzt werden.

Der Logopäde soll von 2008 an bis zu seiner Festnahme im März 2019 sieben Jungen in seinen Praxen und bei Therapiestunden in zwei Kindergärten sexuell missbraucht haben, in 66 Fällen davon schwer. Die Jungen im heutigen Alter von 7 bis 13 Jahren sind körperlich und/oder geistig behindert, können gar nicht oder nur wenig sprechen. Durch die Ermittlungen in dem Fall sind der Polizei mindestens 44 weitere Fälle von Kindesmissbrauch im In- und Ausland aufgefallen.

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