Wiesbaden:Urteil im Prozess um gefälschte Werke russischer Kunst

Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit Fälschungen russischer Avantgardekunst sollen sich die beiden Angeklagten ein Vermögen ergaunert haben. Nach einem mehr als drei Jahre andauernden Verfahren wird vor dem Landgericht Wiesbaden am heutigen Donnerstag (16.00 Uhr) das Urteil gegen die 45 und 71 Jahre alten Männern gesprochen. Sie sind wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie gewerbsmäßiger Urkundenfälschung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von jeweils drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit Fälschungen russischer Avantgardekunst sollen sich die beiden Angeklagten ein Vermögen ergaunert haben. Nach einem mehr als drei Jahre andauernden Verfahren wird vor dem Landgericht Wiesbaden am heutigen Donnerstag (16.00 Uhr) das Urteil gegen die 45 und 71 Jahre alten Männern gesprochen. Sie sind wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie gewerbsmäßiger Urkundenfälschung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von jeweils drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Ursprünglich waren die Männer angeklagt, mit dem Verkauf von 19 gefälschten Bildern im Stil von Wassily Kandinsky, Kasimir Malewitsch, Alexej von Jawlensky oder Natalja Gontscharowa fast elf Millionen Euro ergaunert zu haben. Aufgeflogen waren sie im Juni 2013 nach einer Razzia in mehreren Bundesländern sowie in der Schweiz und in Israel. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen früheren Galeristen aus Wiesbaden, der für den Verkauf und die Organisation in Deutschland zuständig gewesen sein soll. Drahtzieher soll jedoch der 71-jährige Mann als Besitzer der gefälschten Bilder mit Kontakten zu den Malern sowie Fälschern im Ausland gewesen sein.

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