Prozesse - Wiesbaden:Prozess um Mordversuch mit Suppe: "Ich hab nichts getan"

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Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Angeklagte wirkt beim Plädoyer seines Verteidigers nervös. Der 49 Jahre alte Mann soll mit einer vergifteten Nudelsuppe versucht haben, ein Ehepaar zu töten. Es handele sich um einen "reinen Indizienprozess", betont der Verteidiger am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Wiesbaden. Die Puzzleteile einer Verhandlung müssten sich so zusammenschließen, dass nur noch ein mögliches Bild entstehe - das sei nicht gegeben. Der Rechtsanwalt fordert daher einen Freispruch für den 49-Jährigen.

"Ich bin kein Jurist", beginnt der Angeklagte anschließend sein sogenanntes "letztes Wort". Er könne die Tatvorwürfe nicht nachvollziehen. Der 49-jährige Deutsche soll im Februar 2019 im Rheingau in das Haus eines Ehepaares eingedrungen sein und Pflanzengift in den Suppentopf gekippt haben, der auf dem Herd stand. Der Ehemann hatte die Suppe seinen Hunden gegeben, die mit schweren Vergiftungssymptomen in eine Klinik gebracht wurden und überlebten. Hintergrund der Tat soll laut Staatsanwaltschaft sein, dass der Angeklagte in den Ehemann verliebt gewesen sei - dieser jedoch die Avancen zurückgewiesen habe. Die Männer kannten sich vom Tennisplatz.

"Was hab ich ihm eigentlich getan, dass er mich mit derartigen Sachen beschuldigt?", fragt der Angeklagte. Mit meist fester und ruhiger Stimme schildert er seine Sicht ausführlich und scheint nicht zum Ende kommen zu wollen. Schließlich sagt er fast flehend: "Ich hab nichts getan."

Der 49-Jährige war bereits 2001 vom Landgericht Memmingen wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte laut Urteil versucht, die Eltern einer Freundin mit Arsen zu vergiften.

Die Hinterhältigkeit eines Giftanschlags passe zum Charakter des Angeklagten, der auf Zurückweisungen mit "massiver Bestrafung" reagiere und der Konflikte nicht offen austrage, hatte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Wiesbaden gesagt und eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Zeugenaussagen und Indizien fügten sich zudem wie ein Puzzle zusammen. Vor der Tat habe der Angeklagte im Internet unter anderem Wurzelknollen des Blauen Eisenhuts bestellt. Gutachter hatten das Gift dieser Pflanze in Resten der Nudelsuppe und im Erbrochenen der Hunde festgestellt.

Die Verteidigung ist anderer Meinung: "Ich bin überzeugt davon, ohne die Verurteilung aus Memmingen wäre mein Mandant nie auf der Anklagebank gelandet." Es habe zu viele Merkwürdigkeiten, Auffälligkeiten und Ungereimtheiten während des Verfahrens gegeben, so dass kein klares Bild entstehen würde.

Die Verhandlung war wegen der Corona-Pandemie ausgelagert und fand in einem Saal des "Hauses der Vereine" in Wiesbaden-Dotzheim statt. Das Urteil soll am 27. Mai verkündet werden.

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