Prozesse - Wiesbaden:Misshandlung: Vater aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Prozess um die Misshandlung eines kleinen Mädchens ist der 19 Jahre alte Vater vom Landgericht Wiesbaden freigesprochen worden. Der Mann hatte bestritten, seiner Tochter Gewalt angetan zu haben. Die gefährliche Körperverletzung könne ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, urteilte das Gericht am Donnerstag.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Prozess um die Misshandlung eines kleinen Mädchens ist der 19 Jahre alte Vater vom Landgericht Wiesbaden freigesprochen worden. Der Mann hatte bestritten, seiner Tochter Gewalt angetan zu haben. Die gefährliche Körperverletzung könne ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, urteilte das Gericht am Donnerstag.

Laut Anklage soll er die neun Monate Liana im August 2016 so heftig geschlagen haben, dass es den Schädelbruch erlitt. Der junge Mann war zum Zeitpunkt der Tat bei der heute 17 Jahre alten Mutter zu Besuch. Mitten in der Nacht entdeckte die Frau gemeinsam mit der Oma des Kindes eine große Beule am Kopf. Wie sich später herausstellte, war der Schädel gebrochen.

Dies könne nicht durch einen einfachen Sturz geschehen sein, sagte eine Gutachterin vor Gericht. Das Kind hat nach ersten Einschätzungen keine bleibenden Schäden davongetragen. Es lebt inzwischen mit seiner Mutter in einer betreuten Einrichtung. Das Elternpaar ist nicht mehr zusammen.

Zeugen berichteten, dass der Angeklagte schonmal laut werden konnte und seiner damaligen Freundin einmal eine Ohrfeige gegeben habe. Mit seiner Tochter habe er wenig anfangen können. Das Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig.

Erst am vergangenen Donnerstag war ein 32 Jahre alter Vater aus Wiesbaden zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hatte er seine kleine Tochter im April 2016 so stark geschüttelt, dass sie motorische Schäden und schwere bleibende Sehstörungen erlitt.

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