Prozesse - Usingen:Ortsschild versetzt: Klage von Anwohner abgewiesen

Usingen/Frankfurt (dpa/lhe) - In dem Rechtsstreit wegen eines versetzten Ortsschildes in Usingen im Taunus hat das Frankfurter Verwaltungsgericht am Freitag die Klage eines Anwohners abgewiesen. Eine Begründung lag zunächst nicht vor. Das Schild war vor fünf Jahren auf Anweisung des Hochtaunuskreises mehrere hundert Meter weit vom Ortseingang in Richtung Stadt verlegt worden. Statt Tempo 50 darf auf der betroffenen Bundesstraße 275 seitdem bis zu Tempo 100 gefahren werden. Der klagende Anwohner hatte argumentiert, dies sei zu laut und zudem gefährlich.

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Usingen/Frankfurt (dpa/lhe) - In dem Rechtsstreit wegen eines versetzten Ortsschildes in Usingen im Taunus hat das Frankfurter Verwaltungsgericht am Freitag die Klage eines Anwohners abgewiesen. Eine Begründung lag zunächst nicht vor. Das Schild war vor fünf Jahren auf Anweisung des Hochtaunuskreises mehrere hundert Meter weit vom Ortseingang in Richtung Stadt verlegt worden. Statt Tempo 50 darf auf der betroffenen Bundesstraße 275 seitdem bis zu Tempo 100 gefahren werden. Der klagende Anwohner hatte argumentiert, dies sei zu laut und zudem gefährlich.

Nach Meinung des beklagten Hochtaunuskreises war die Versetzung jedoch rechtens, da an dem ursprünglichen Standort noch keine geschlossene Bebauung vorliege. Die Bundesstraße führt an einem Wohngebiet entlang, auf der anderen Seite liegen Felder und Wiesen. Das Ortsschild hatte über 20 Jahre lang an der ursprünglichen Stelle gestanden. ​Der Kläger kann nun beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Zulassung der Berufung beantragen. 

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