Prozesse:Urteil im Akademikerball-Prozess: 1 Jahr Haft teils auf Bewährung

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Wien (dpa) - Das Landgericht in Wien hat einen Studenten aus Jena wegen Randale beim Akademikerball zu einem Jahr Haft verurteilt. Acht Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt.

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Wien (dpa) - Das Landgericht in Wien hat einen Studenten aus Jena wegen Randale beim Akademikerball zu einem Jahr Haft verurteilt. Acht Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil erging am Dienstag wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 23-Jährige zu den Rädelsführern der teils gewalttätigen Demonstration gegen den Akademikerball gehörte. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft kam der Student nach der Verhandlung frei.

Im und vor dem Gerichtssaal hatten sich Dutzende von Unterstützern des Angeklagten aus Deutschland und Österreich eingefunden. Sie nahmen das Urteil, das sich auf die Aussage eines einzigen Polizisten stützt, mit Enttäuschung, aber auch mit Erleichterung auf.

Der Ball wird alljährlich von der rechten FPÖ veranstaltet und von zahlreichen Burschenschaftlern besucht. Er ist seit Jahren Zielscheibe vor allem von Demonstranten aus der linken Szene. Bei den Ausschreitungen im Januar waren 20 Menschen verletzt worden und ein Sachschaden von rund 500 000 Euro entstanden. 6000 Menschen hatten protestiert. 2000 Polizisten waren im Einsatz, um die Veranstaltung zu schützen.

Der 23-Jährige war der Einzige, der seit sechs Monaten in Untersuchungshaft auf seinen Prozess warten musste. Sein Anwalt hatte von einem „Skandal“ gesprochen, weil die Anklage in keinem Verhältnis zur mehrmonatigen U-Haft stehe. Der nicht vorbestrafte Student der Werkstoffwissenschaften hatte am Dienstag erneut seine Unschuld beteuert. Trotz eines markanten Sweaters und einer reflektierenden Hose habe außer dem einen Beamten niemand seinen Mandanten bei einer strafbaren Handlung beobachtet, hatte sein Anwalt in seinem Plädoyer betont.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung werde ihre bis zu drei Tagen währende Bedenkzeit nutzen, kündigte der Anwalt des 23-Jährigen an, und dann entscheiden, ob sie in Berufung gehe. „Für mich ist mein Sohn weiter unschuldig“, sagte der Vater des Verurteilten.

Das Gericht erklärte, der 23-Jährige habe Polizisten unter anderem mit Steinen beworfen, die Eingangstür einer Polizeiinspektion mit einer Eisenstange zertrümmert und mit derselben Stange gemeinsam mit anderen Tätern die Karosserie und die Windschutzscheibe eines Polizeidienstfahrzeugs demoliert. Schließlich habe er eine Rauchbombe im Inneren des Wagens gezündet.

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