Prozesse - Überherrn:Angeklagter schweigt nach tödlicher Autoraserei

Saarbrücken (dpa/lrs) - Er baute sein Auto zu einem Rennwagen um und raste in eine Gruppe Jugendlicher: In Saarbrücken hat am Mittwoch die Berufungsverhandlung gegen einen 23-Jährigen begonnen. Bei dem Unfall im Sommer 2016 wurden eine 14-Jährige getötet und ihr Freund schwer verletzt. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den Angeklagten im Juli wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der damalige Verteidiger hatte Bewährung gefordert und Berufung eingelegt.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Er baute sein Auto zu einem Rennwagen um und raste in eine Gruppe Jugendlicher: In Saarbrücken hat am Mittwoch die Berufungsverhandlung gegen einen 23-Jährigen begonnen. Bei dem Unfall im Sommer 2016 wurden eine 14-Jährige getötet und ihr Freund schwer verletzt. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den Angeklagten im Juli wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der damalige Verteidiger hatte Bewährung gefordert und Berufung eingelegt.

Am Mittwoch äußerte sich der 23-Jährige vor dem Landgericht zunächst nicht mehr zur Tat. Der Autofan hatte seinen Opel Zafira auf 250 PS umgerüstet und für das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr. Der Unfall ereignete sich im August 2016, als er in der Nähe von Überherrn (Landkreis Saarlouis) mit Tempo 90 in einer engen Rechtskurve die Kontrolle über das Rennauto verlor.

Statt sich um die Verletzten zu kümmern, habe er zunächst nur die Schäden seines Autos begutachtet, berichtete ein Augenzeuge. Erst, als er feststellte, dass die 14-Jährige unter seinem Auto festgeklemmt war, half er demnach bei dem Versuch, das Fahrzeug aufzurichten. "Das war einer der Momente, wo ich gedacht habe, dass er doch normal ist", sagte ein 20-Jähriger Augenzeuge.  

Die Eltern des Opfers, die am (morgigen) Donnerstag eigentlich als Zeugen gehört werden sollen, kamen nicht zur Verhandlung. Sie befinden sich in psychologischer Behandlung, in Attesten wird ihnen von der Teilnahme am Prozess abgeraten.

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