Trier:Land und Behindertenwerkstätten stehen vor Einigung

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Trier (dpa/lrs) - Im Rechtsstreit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Behindertenwerkstätten steht eine außergerichtliche Einigung bevor. "Der Streit mit den Werkstätten wird alsbald, in absehbarer Zeit, beigelegt sein", sagte der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, in Trier. Die insgesamt 31 anhängigen Verfahren vor fünf Sozialgerichten sollten daher zunächst ruhen. Dies wurde am Dienstag bei einer ersten Verhandlung in der Sache vor der Sozialgericht Trier bekannt.

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Trier (dpa/lrs) - Im Rechtsstreit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Behindertenwerkstätten steht eine außergerichtliche Einigung bevor. „Der Streit mit den Werkstätten wird alsbald, in absehbarer Zeit, beigelegt sein“, sagte der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, in Trier. Die insgesamt 31 anhängigen Verfahren vor fünf Sozialgerichten sollten daher zunächst ruhen. Dies wurde am Dienstag bei einer ersten Verhandlung in der Sache vor der Sozialgericht Trier bekannt.

Das Gericht erachte „ein Ruhen“ als „zweckmäßig“, um die außergerichtlichen Einigungsgespräche abzuwarten, sagte Richterin Simin Namini. Bei dem Streit geht es darum, dass das Land den wirtschaftlichen Betrieb der insgesamt 36 Werkstätten überprüfen will, da es jedes Jahr Vergütungen in Millionenhöhe zahlt: dieses Jahr sind es rund 260 Millionen Euro. Gegen die „abstrakte Forderung“ hatten sich die Werkstätten bisher gewehrt.

Nun hätten sich beide Seiten in jüngsten Gesprächen darauf geeinigt, dass eine Vereinbarung abgeschlossen werde, die konkret und genau festlege, wer wann was prüfe, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Landesarbeitgemeinschaft (LAG) Werkstätten für behinderte Menschen, Ferdinand Niesen. „Auf der Grundlage dieser Vereinbarung lassen wir uns natürlich prüfen.“ Er ging davon aus, dass der Vergleich Ende Juli stehen könnte. Er solle dann für alle gelten.

Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) freute sich, dass sich nun ein von beiden Seiten getragener außergerichtlicher Vergleich abzeichnet: „Dafür habe ich mich in den vergangenen Wochen auch persönlich immer stark gemacht.“ Ziel sei, „eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, damit das Land die ordnungsgemäße Verwendung der Steuergelder prüfen kann, die es für die Werkstätten zur Verfügung stelle.

In allen anderen Bundesländern gebe es Vereinbarungen über Leistung, Vergütung und Prüfung, sagte Niesen, der vor dem Trierer Gericht als Geschäftsführer der verklagten Gemeinnützigen Westeifel Werke GmbH erschien. Die LAG habe sich schon seit Jahren dafür eingesetzt. Die jetzigen Verhandlungen seien „konstruktiv“. „Wir sind optimistisch, dass wir zu einer sinnvollen Regelung kommen.“

Es sei beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung zwischen Land und Sozialverbänden bis Ende 2018 abzuschließen. Darauf aufbauend sollten 2019 die einzelnen Leistungs- und Prüfvereinbarungen formuliert werden, um schließlich klare Regelungen zu haben, wenn die entsprechenden Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes 2020 in Kraft treten.

Landesamt-Chef Placzek sagte, er sei „zuversichtlich“, zu einer Einigung zu kommen, bei der „beide Seiten zufrieden sind“. „Es ist immer besser, einen Weg zu finden außerhalb der Gerichte als durch das Gericht - auch wenn das spät kommt.“ Er habe den Appell der Richterin verstanden, „dass wir uns sputen müssen“. Er rechnete damit, dass es noch rund drei Wochen dauere, „um die letzten Details der Einigung, die dann ja wirklich für alle Werkstätten und alle Verfahren gelten soll, zu vereinbaren.“

Der Landesrechnungshof hatte 2014 die gestiegenen Kosten für Behindertenwerkstätten kritisiert. Das Land hatte daraufhin Nachweise über die Verwendung von Geldern eingefordert, die es nicht bekam: Die Werkstätten betonten, das Land habe überhaupt keine Prüfberechtigung. Um seine Rechte feststellen zu lassen, hatte das Land die 36 Werkstätten verklagt.

Geplant gewesen war, dass es jeweils ein Musterverfahren an den vier Sozialgerichten des Landes - in Trier, Mainz, Speyer und Koblenz - und am Sozialgericht Darmstadt geben sollte. Und, dass die jeweilige Entscheidung des Gerichts richtungsweisend für die anderen dort anhängigen Verfahren in der Sache sein sollte.

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