Stuttgart:Staatsanwaltschaft im Bankrottprozess gegen Schlecker am Zug

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Bankrottprozess gegen Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker könnte das drohende Strafmaß heute deutlich sinken. Der Vorsitzende Richter hatte vergangene Woche vorgeschlagen, einen Großteil der Anklagepunkte zu streichen. Die Staatsanwaltschaft soll nun dazu Position beziehen. Stimmt sie zu, geht der Prozess ohne die gestrichenen Anklagepunkte weiter. Sie könnte aber auch ablehnen. Die Aussichten auf Verurteilung wegen besagter Anklagepunkte wären aber gering.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Bankrottprozess gegen Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker könnte das drohende Strafmaß heute deutlich sinken. Der Vorsitzende Richter hatte vergangene Woche vorgeschlagen, einen Großteil der Anklagepunkte zu streichen. Die Staatsanwaltschaft soll nun dazu Position beziehen. Stimmt sie zu, geht der Prozess ohne die gestrichenen Anklagepunkte weiter. Sie könnte aber auch ablehnen. Die Aussichten auf Verurteilung wegen besagter Anklagepunkte wären aber gering.

Schlecker steht seit März unter anderem wegen vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht. Die Vorwürfe unterteilen sich auf eine Vielzahl von Klagepunkten, die teilweise nur bestimmte Zeitabschnitte umfassen. Knackpunkt in dem Prozess ist die Frage, wann dem Konzern die Insolvenz drohte - ab dann hätte der heute 72-Jährige keinen Cent mehr aus der Firma an seine Familie verschieben dürfen.

In ihrer Klageschrift geht die Staatsanwaltschaft vom 31. Dezember 2009 als Zeitpunkt aus, auf dieser Basis hat sie eine Schadenssumme von mehr als 25 Millionen Euro errechnet. Der Vorsitzende Richter tendiert hingegen zum 28. Januar 2011 - daher die Strafmaß-Schrumpfung. Ein Urteil könnte im November gefällt werden. Der Schlecker-Konzern ging im Januar 2012 in die Insolvenz, Zehntausende Mitarbeiter verloren noch im selben Jahr ihre Jobs.

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