Stuttgart:Entführung von UN-Mitarbeiter: Sieben Jahre Haft gefordert

Stuttgart (dpa/lsw) - Im ersten Terrorverfahren gegen einen syrischen Flüchtling in Deutschland hat die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert. Durch die Unterstützung der Entführung eines UN-Mitarbeiters habe sich der Angeklagte unter anderem des Kriegsverbrechens gegen eine humanitäre Organisation, des erpresserischen Menschenraubs und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, sagte ein Bundesanwalt am Mittwoch beim Plädoyer. Mindestens vier Wochen lang habe sich der Angeklagte an der achtmonatigen Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters in Syrien beteiligt.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Im ersten Terrorverfahren gegen einen syrischen Flüchtling in Deutschland hat die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert. Durch die Unterstützung der Entführung eines UN-Mitarbeiters habe sich der Angeklagte unter anderem des Kriegsverbrechens gegen eine humanitäre Organisation, des erpresserischen Menschenraubs und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, sagte ein Bundesanwalt am Mittwoch beim Plädoyer. Mindestens vier Wochen lang habe sich der Angeklagte an der achtmonatigen Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters in Syrien beteiligt.

Der Syrer kam 2014 als Flüchtling nach Deutschland. Der Prozess gegen ihn läuft seit Oktober 2016. Laut Bundesanwaltschaft ist er der erste Flüchtling aus Syrien, der sich wegen Kriegsverbrechen in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten muss. Das Urteil wird am 20. September erwartet.

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