Karlsruhe (dpa) - Im Rechtsstreit um eine mangelhafte Designer-Küche hat der Bundesgerichtshof Verbraucher gestärkt: Wenn ein Käufer den Händler auffordert, „unverzüglich“ die Mängel in einem begrenzten Zeitraum zu beseitigen, muss er keinen bestimmten Endtermin angeben. Der BGH hob ein Urteil des Oberlandesgerichts München auf und verwies es an einen anderen Senat zurück. Das OLG war der Ansicht gewesen, die Käufer hätten keine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt. Durch Mails und Gespräche der Küchen-Kunden sei die gesetzlich geforderte Fristsetzung für Schadenersatz erfüllt gewesen, so der BGH.
Prozesse:Streit um teure Einbauküche - BGH entscheidet zugunsten von Käufer
Karlsruhe (dpa) - Im Rechtsstreit um eine mangelhafte Designer-Küche hat der Bundesgerichtshof Verbraucher gestärkt: Wenn ein Käufer den Händler auffordert, "unverzüglich" die Mängel in einem begrenzten Zeitraum zu beseitigen, muss er keinen bestimmten Endtermin angeben. Der BGH hob ein Urteil des Oberlandesgerichts München auf und verwies es an einen anderen Senat zurück. Das OLG war der Ansicht gewesen, die Käufer hätten keine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt. Durch Mails und Gespräche der Küchen-Kunden sei die gesetzlich geforderte Fristsetzung für Schadenersatz erfüllt gewesen, so der BGH.
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