Prozesse - Schwerin:Bewährungsstrafen im Prozess um vermeintlichen Raubüberfall

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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs hat das Landgericht Schwerin am Montag zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das angedrohte Strafmaß für einen 37 Jahre alten Mann beträgt ein Jahr und zwei Monaten, für einen 27-jährigen Mitangeklagten zehn Monate. Das Gericht sah es zum Abschluss des Prozesses als erwiesen an, dass die beiden im Juni 2017 einen 40-jährigen Bekannten des einen in dessen Wohnung in Boizenburg (Kreis Ludwigslust-Parchim) uneingeladen aufsuchten, ihn schikanierten, schlugen und traten.

Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die beiden seien auch des schweren Raubes schuldig, konnte laut Gericht nicht erhärtet werden. In diesem Fall hätten die Angeklagten mit Haftstrafen von mindestens fünf Jahren rechnen müssen. Das Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte im Alter von 25 und 26 Jahren wurde eingestellt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht des Gerichts waren die vier an dem Abend "auf Krawall aus". Anlass für den Streit mit dem 40-jährigen sei offenbar ein Konkurrenzverhältnis zwischen diesem und dem 37-jährigen Angeklagten gewesen, die beide nebenbei als DJs arbeiteten.

Die beiden Verurteilten hätten zwar technische Geräte aus der Wohnung mitgenommen, jedoch nicht, um sie für sich zu behalten, hieß es. Es sei offenbar darum gegangen, den Geschädigten zu ärgern. Eine Playstation sei in einem Fluss gelandet, andere Dinge habe der 40-Jährige kurze Zeit später zurückbekommen. Die beiden verurteilten Männer hatten während des Prozesses Geständnisse abgelegt.

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters wäre die Strafen höher ausgefallen, hätte der Prozess nicht erst dreieinhalb Jahre nach der Tat stattgefunden. Als ein wesentlicher Grund für die Verzögerung wurde die hohe Belastung des Gerichts genannt, schwerwiegendere Fälle hätten Vorrang gehabt. Einer der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einem "Versagen des Rechtsstaats" - auch wenn sein Mandant davon profitiere.

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