Prozesse - Saarbrücken:Erneut Bewährungsstrafe für Homburger OB gefordert

Deutschland
Der suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt im Gerichtssaal. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Untreue-Prozess gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger beantragte am Mittwoch vor dem Landgericht Saarbrücken einen Freispruch. Schneidewind war bereits im Februar 2019 vom Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, das Urteil wurde jedoch aufgehoben.

Nach Überzeugung der damaligen Kammer hat der 52-Jährige in der sogenannten Detektiv-Affäre im Jahr 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt. Der Oberbürgermeister war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25 000 Euro berechtigt. Zu den Vorwürfen gehört auch angebliche Schwarzarbeit von Mitarbeitern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil vor einem Jahr auf, Ende November rollte das Landgericht in Saarbrücken das Verfahren neu auf.

Oberstaatsanwalt Peter Thome kam am Mittwoch zum Ergebnis, dass der Angeklagte "nicht im Interesse der Stadt, sondern eigensüchtig" gehandelt habe. Schneidewind habe aufräumen wollen und sei getrieben gewesen: "Er wollte sich als Macher darstellen, der durchsetzt, was er im Wahlkampf angekündigt hat." Es sei erheblicher Schaden in Höhe von rund 76 000 Euro entstanden. Die Überwachung der Mitarbeiter seien "rechtswidrige Ermittlungshandlungen" gewesen, die letztendlich für die Stadt Homburg nutzlos gewesen seien.

Zugute hielt der Oberstaatsanwalt dem Angeklagten, dass er sich finanziell nicht selbst bereichert habe und sich um Schadenswiedergutmachung bemühe. Die Staatsanwaltschaft reduzierte ihre Strafforderung im Vergleich zur ersten Instanz um einen Monat. Sie beantragte auch, dass der 52-Jährige 10 000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen soll.

Verteidiger Joachim Giring kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft in keiner Weise psychische Belastungen des Angeklagten einbezogen und nicht die Verfahrensdauer betrachtet habe. Auch habe sie verkannt, dass die Beauftragung der Detektei Verwaltungshandeln gewesen sei. Bei der Beurteilung der Rechtslage sei der Oberbürgermeister ein Laie gewesen. Keinesfalls sei die Beauftragung der Detektive "ins Blaue" hinein erfolgt.

Schneidewind selbst sagte in seiner Schlusserklärung: "Ich weiß, dass ich Fehler gemacht habe und sie tun mir auch unendlich leid." Es sei nicht seine Absicht gewesen, der Stadt zu schaden, "sondern ich wollte Schaden von der Stadt abwenden". Das Urteil soll am Mittwoch (27. Januar, 9.00 Uhr) fallen.

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