Prozesse - Saarbrücken:Bewährungsstrafe für Hauseigentümer nach tödlichem Brand

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Die Außenaufnahme zeigt das Landgericht Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze/dpa (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Rund drei Jahre nach einem Brand mit mehreren Toten in Saarbrücken ist der damalige Eigentümer des Gebäudes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Geldauflage von 100 000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken befand den 38-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung in drei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen jeweils durch Unterlassung für schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann hat das Haus nach eigenen Angaben inzwischen verkauft.

Das Landgericht folgte damit in weiten Teilen dem Antrag des Staatsanwaltes, sprach jedoch eine Bewährungszeit von zwei statt der geforderten drei Jahre aus. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe an der unteren Grenze des möglichen Strafrahmens - eineinhalb Jahre - für eine "durchaus angemessene Sanktion" gehalten und auch der Geldauflage zugestimmt.

Das Verfahren drehte sich um ein Feuer in einem sechsstöckigen Wohn- und Geschäftshaus, das im Dezember 2017 eine unter Drogen stehende Bewohnerin in ihrem Zimmer gelegt hatte. Damals wurden vier Menschen durch Rauchgase getötet und drei verletzt. Die Brandstifterin war im Juli 2018 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

In dem Gebäude befanden sich 42 Apartments und eine Pizzeria. Nach Angaben eines Brandschutz-Sachverständigen sorgten mangelhafte und fehlende Türen bei dem Feuer für eine Kaminwirkung im Treppenraum bei den Rauchgasen. Drei Menschen in Wohnungen seien "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit deswegen ums Leben gekommen, weil die Treppenraumtüren aus brandschutztechnischer Sicht nicht existent waren."

Nach Ansicht des Gerichts wusste der deutsche Hauseigentümer, dass in seinem Gebäude das Glas in mehreren Brandschutztüren fehlte und Schließvorrichtungen nicht funktionierten. Auch einen Rauchgasabzug habe es nicht gegeben. Hätte der Eigentümer diese instandgesetzt und installiert, hätte der Tod von mindestens drei Männern, die sich in Wohnungen befanden, verhindert werden können. Ein vierter Mann, der im Treppenhaus starb, hätte vermutlich auch bei funktionsfähigen Türen eine Rauchgasvergiftung nicht überlebt.

Der Eigentümer sei für die Einhaltung des Brandschutzes verantwortlich gewesen, betonte die Kammer. "Letztendlich spielt es für die Frage der rechtlichen Zuordnung keine Rolle, aufgrund welchen Umstandes ein Feuer entsteht", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Lauer. Der Angeklagte selbst sagte, es sei auch für ihn schlimm, dass diese Menschen gestorben seien. Er habe alle persönlich gekannt. Zuvor hatte er erklärt, dass er nicht absichtlich auf die Brandschutzmaßnahmen verzichtet habe. Schon 2012 habe es in dem Haus einen Brand gegeben. Auch damals seien Sachverständige in dem Gebäude gewesen, die jedoch nichts zu beanstanden gehabt hätten.

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