Rutesheim:Zündelnder Feuerwehrmann: Anklage auch gegen Frau?

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem Prozess gegen einen zündelnden Feuerwehrmann aus Rutesheim (Kreis Böblingen) ist jetzt auch seine Frau im Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob sie sich mit ihrer Aussage gegen ihren Mann strafbar gemacht hat, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag mitteilte. Nach Paragraf 138 des Strafgesetzbuches ist das Nichtanzeigen einer geplanten Straftat strafbar.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem Prozess gegen einen zündelnden Feuerwehrmann aus Rutesheim (Kreis Böblingen) ist jetzt auch seine Frau im Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob sie sich mit ihrer Aussage gegen ihren Mann strafbar gemacht hat, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag mitteilte. Nach Paragraf 138 des Strafgesetzbuches ist das Nichtanzeigen einer geplanten Straftat strafbar.

Da es im Prozess um versuchten Mord ging, entfalle womöglich das sogenannte Angehörigenprivileg, hieß es. Nach diesem bliebe die Frau als Angehörige straffrei, wenn sie sich ersthaft bemüht hat, ihn von der Tat abzuhalten.

Das Landgericht stützte sich bei seinem Urteil gegen den Feuerwehrmann am Donnerstag vor allem auf Aussagen der Frau, nach denen der Mann seine Brandlegungen ihr jeweils angekündigt habe. Sie konnte genau schildern, wo und wie die Feuer gelegt wurden. Der Feuerwehrmann wurde wegen fünf Brandstiftungen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei einem Feuer mussten Menschen gerettet werde.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: