Rostock:Staatsanwaltschaft: Berufung nach Messerstecher-Urteil

Rostock (dpa/mv) - Nach dem Prozess um einen Messerangriff auf einen Syrer in Rostock hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Zwei 29 und 40 Jahre alte Männer waren vom Amtsgericht am Dienstag zu knapp zwei Jahren und einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Der mehrfach polizeibekannte jüngere Täter hatte laut Gericht im Sommer mit einem Messer auf den 21 Jahre alten Syrer eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt. Der Ältere hatte demnach mit einem Fahrradschloss zugeschlagen. Zuvor sollen sie ihr Opfer rassistisch beleidigt haben. Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, Lobbi, hat das Urteil als eine Entscheidung "mit verheerender Signalwirkung" kritisiert. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer als Nebenkläger hatten Haftstrafen gefordert.

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Rostock (dpa/mv) - Nach dem Prozess um einen Messerangriff auf einen Syrer in Rostock hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Zwei 29 und 40 Jahre alte Männer waren vom Amtsgericht am Dienstag zu knapp zwei Jahren und einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Der mehrfach polizeibekannte jüngere Täter hatte laut Gericht im Sommer mit einem Messer auf den 21 Jahre alten Syrer eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt. Der Ältere hatte demnach mit einem Fahrradschloss zugeschlagen. Zuvor sollen sie ihr Opfer rassistisch beleidigt haben. Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, Lobbi, hat das Urteil als eine Entscheidung „mit verheerender Signalwirkung“ kritisiert. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer als Nebenkläger hatten Haftstrafen gefordert.

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