Rostock:Ärztepfusch-Prozess: Angeklagter in U-Haft

Der Ärztepfusch-Prozess gegen einen Neurochirurgen vor dem Rostocker Landgericht kann doch in Anwesenheit des Angeklagten zu Ende gebracht werden. Am bisher...

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Rostock (dpa/mv) - Der Ärztepfusch-Prozess gegen einen Neurochirurgen vor dem Rostocker Landgericht kann doch in Anwesenheit des Angeklagten zu Ende gebracht werden. Am bisher letzten Verhandlungstag Mitte November war der Arzt wegen einer Untersuchungshaft in der Schweiz nicht vor Gericht erschienen und es war fraglich, ob es gelingen würde, ihn nach Rostock zu holen. Am Freitag teilte das Landgericht nun mit, dass der 56-jährige Mann seiner Auslieferung zugestimmt habe und sich in Mecklenburg-Vorpommern in Untersuchungshaft befinde. Der Haftbefehl sei wegen Fluchtgefahr verkündet worden.

Der Anklage zufolge soll der Arzt im Jahr 2010 eine Patientin zu einer unnötigen Hals-Operation überredet und diese extrem fehlerhaft erledigt haben. Die inzwischen 47 Jahre alte Frau ist seit der Operation dauerhaft krank und berufsunfähig. Wegen Abrechnungsbetrugs in Höhe von mehr als einer Million Euro war der Arzt 2014 zu vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Am Montag werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende September acht Jahre Gefängnis und ein lebenslanges Berufsverbot für den Arzt gefordert. Der Anwalt der Geschädigten forderte neun Jahre und sechs Monate Haft.

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