Regensburg:Ehepaar und Tochter getötet: Angeklagter muss in Psychiatrie

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Regensburg (dpa/lby) - Für den gewaltsamen Tod seiner Eltern und seiner Schwester muss ein 41 Jahre alter Mann aus Niederbayern auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Der Angeklagte sei wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann nach Überzeugung des Gerichtes wegen Wahnvorstellungen nicht steuerungsfähig gewesen.

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Regensburg (dpa/lby) - Für den gewaltsamen Tod seiner Eltern und seiner Schwester muss ein 41 Jahre alter Mann aus Niederbayern auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Der Angeklagte sei wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann nach Überzeugung des Gerichtes wegen Wahnvorstellungen nicht steuerungsfähig gewesen.

Anfang März hatte der 41-Jährige in Mallersdorf-Pfaffenberg (Kreis Straubing-Bogen) seine 72 und 69 Jahre alten Eltern und seine 37-jährige Schwester mit Faust- und Hammerschlägen sowie Fußtritten getötet. In seinen letzten Worten vor dem Urteil sagte der Angeklagte, die Tat wäre nicht geschehen, wäre seine Familie nicht durch schwarze Magie in Streit gebracht worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg hatte er die Tat zugegeben. Er begründete den brutalen Angriff auf seine Familie damit, dass er habe verhindern wollen, erneut in eine psychiatrische Einrichtung gebracht zu werden. Im Streit um den Wechsel des Stromanbieters hatte er seiner Aussage nach seinen Vater umgeschubst. Daraufhin habe seine Mutter der Schwester zugerufen, sie solle die Polizei holen. Da schlug und trat der 41-Jährige zu. Auch die beiden Katzen der Familie tötete er.

Dem Gericht erzählte er auch von telepathischen Angriffen gegen ihn und dass seine Großmutter die Familie verflucht habe. Mehrere Verwandte verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal. Schon nach seiner Festnahme war der 41-Jährige in eine psychiatrische Klinik gekommen.

Den Polizisten, die zum Tatort kamen, nachdem sie von Angehörigen der Familie alarmiert worden waren, hatte er das Geschehen bereits ausführlich geschildert. Der Mann habe Redebedarf gehabt, sagte einer der Beamten als Zeuge aus. Demnach sei er auf seinen Opfern „herumgetrampelt“. Mit dem Hammer habe er etwa 20 Minuten später zusätzlich zugeschlagen, um sicherzugehen, dass die Eltern und Schwester nicht wieder aufstehen würden.

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