Prozesse - Ravensburg:Urteil gegen Kurbetriebs-Chef rechtskräftig

Ravensburg (dpa/lsw) - Das Urteil wegen Titelmissbrauchs und Betruges gegen den früheren Kurbetriebs-Chef der Stadt Bad Wurzach ist rechtskräftig. Der 60-Jährige und die Staatsanwaltschaft hätten die Berufung vor dem Landgericht Ravensburg zurückgezogen, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Hintergrund des am Montag gestarteten Prozesses war ein Streit zwischen der Stadt Bad Wurzach und dem ehemaligen Kurchef. Der 60-Jährige hatte bei seiner Bewerbung im Jahr 2015 unter anderem angegeben, Diplom-Psychologe, Doktor der Wirtschaftswissenschaften und Diplom-Kaufmann zu sein - obwohl er nie ein Studium abgeschlossen hatte (Az.:3 Ls 31 Js 13771/16).

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Ravensburg (dpa/lsw) - Das Urteil wegen Titelmissbrauchs und Betruges gegen den früheren Kurbetriebs-Chef der Stadt Bad Wurzach ist rechtskräftig. Der 60-Jährige und die Staatsanwaltschaft hätten die Berufung vor dem Landgericht Ravensburg zurückgezogen, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Hintergrund des am Montag gestarteten Prozesses war ein Streit zwischen der Stadt Bad Wurzach und dem ehemaligen Kurchef. Der 60-Jährige hatte bei seiner Bewerbung im Jahr 2015 unter anderem angegeben, Diplom-Psychologe, Doktor der Wirtschaftswissenschaften und Diplom-Kaufmann zu sein - obwohl er nie ein Studium abgeschlossen hatte (Az.:3 Ls 31 Js 13771/16).

Das Amtsgericht Wangen hatte den Mann bereits im April zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Nachdem sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten, war der Fall beim Landgericht Ravensburg gelandet. Der 60-Jährige hatte zwar unter anderem die Fälschung mehrerer Urkunden bereits eingeräumt - den Vorwurf der mangelnden fachlichen Kompetenz aber stets zurückgewiesen.

Vor dem Landgericht hätten am Dienstag jedoch Zeugen ausgesagt, dass die Leistung des Kurdirektors nicht ausreichend gewesen sei, sagte der Gerichtssprecher. Vor diesem Hintergrund habe der 60-Jährige seine Berufung zurückgenommen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: