Landgericht Hannover:Rathausaffäre: Ex-OB Schostok zu Geldstrafe verurteilt

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Stefan Schostok, Hannovers früherer Oberbürgermeister, steht im Gerichtssaal im Landgericht Hannover. (Foto: Sarah Knorr/dpa)

Die Affäre um Günstlingswirtschaft in Hannovers Stadtverwaltung schlug immer wieder hohe Wellen. Die dritte Runde vor Gericht ergab: Ex-Oberbürgermeister Schostok muss eine Geldstrafe zahlen. Wie sieht er das selbst?

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Hannover (dpa/lni) - Ganz wie erhofft läuft es am Ende nicht: Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok hätte sich die Einstellung des Verfahrens in der Rathausaffäre um unzulässige Gehaltszahlungen gewünscht, wie er sagte - der Fall wurde schon zum dritten Mal verhandelt. Dennoch sei er froh, dass am Ende keine Freiheitsstrafe herausgekommen sei. Das Landgericht Hannover verurteilte den SPD-Politiker am Dienstag zu 12.000 Euro Strafe. Es ging nur um das Strafmaß, die erfolgte Verurteilung wegen Untreue blieb nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestehen.

In der Affäre geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die Schostoks früherer Büroleiter und Chefjurist zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 wusste Schostok nach Überzeugung des Gerichts von der Rechtswidrigkeit der Zulage, stoppte sie aber nicht. Der Ex-OB selbst wird für einen Schaden von knapp 10.000 Euro verantwortlich gemacht.

Der SPD-Politiker war im März 2022 wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden, sein ehemaliger Büroleiter wurde freigesprochen. Allerdings musste der Fall erneut verhandelt werden, wie der Bundesgerichtshof im Oktober entschied. Denn eine belastende Berichterstattung und drohende disziplinarrechtliche Konsequenzen durften demnach nicht strafmildernd berücksichtigt werden, weil das Landgericht dazu keine konkreten Feststellungen getroffen hatte.

In einem ersten Prozess im April 2020 war Schostok noch vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen worden, sein Ex-Büroleiter hatte eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen erhalten. Allerdings hob der Bundesgerichtshof auch diese Urteile auf.

Er habe keinen Zweifel daran, dass die Berichterstattung der Medien über den Fall für Schostok belastend gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Thorsten Garbe in seiner Urteilsbegründung. Aber: „Als Politiker muss man einiges wegstecken können.“ Die Kammer habe nicht feststellen können, dass die Berichterstattung das gebotene Maß überschritten habe.

Für schwere Untreue sehe das Gesetz mindestens eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor, das Gericht sei aber darunter geblieben, weil Schostok nicht aktiv etwas getan habe - es gehe um Unterlassen. Auch sei er nicht vorbestraft und es spreche für ihn, dass er nach der Anklage zurückgetreten sei, betonte Garbe: „Das war anständig.“ Oberstaatsanwältin Hilke Markworth hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert, Verteidiger Wolfgang Borsum sprach sich für eine Strafe unterhalb der zuvor festgelegten 9000 Euro aus.

„Ich bin froh, dass es heute zu einem Abschluss kommt“, sagte Schostok in seinem Schlusswort. Er selbst schätze den Fall als schwerwiegend ein, er habe aber alles getan, ihn aufzuklären. Der Begriff „Untreue“ habe eine fatale Wirkung, meinte er - dieser mache es „fast unmöglich, die Reputation wiederherzustellen“.

Nach dem Urteil sagte er, sein persönlicher Schlussstrich sei lange gezogen. Ob er Rechtsmittel einlegt? Er sei nicht erpicht darauf, das Verfahren in die Länge zu ziehen - aber das müsse geprüft werden.

© dpa-infocom, dpa:240108-99-533766/6

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