Potsdam:Mehr als vier Jahre Haft für Brandanschlag gefordert

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Potsdam (dpa/bb) - Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Jüterbog (Teltow-Fläming) hat die Staatsanwaltschaft für einen 21-jährigen Angeklagten viereinhalb Jahre Haft gefordert. Dieser habe im Oktober 2016 gemeinsam mit einem 19-Jährigen zwei Molotowcocktails auf das Wohnheim geworfen, sagte Staatsanwältin Susanne Gunia am Freitag in ihrem Plädoyer. Das sei als gemeinschaftlich begangener Mordversuch und schwere Brandstiftung zu werten.

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Potsdam (dpa/bb) - Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Jüterbog (Teltow-Fläming) hat die Staatsanwaltschaft für einen 21-jährigen Angeklagten viereinhalb Jahre Haft gefordert. Dieser habe im Oktober 2016 gemeinsam mit einem 19-Jährigen zwei Molotowcocktails auf das Wohnheim geworfen, sagte Staatsanwältin Susanne Gunia am Freitag in ihrem Plädoyer. Das sei als gemeinschaftlich begangener Mordversuch und schwere Brandstiftung zu werten.

Anstifter für die fremdenfeindliche Tat ist aus Sicht der Anklage der 41-jährige Vater des Angeklagten. Dem Vater und dem Sohn bescheinigte die Anklägerin eine rechtsextreme Gesinnung.

Dem widersprach der Verteidiger Torsten Kauer. „Mein Mandant ist kein Rechtsradikaler“, betonte er in seinem Plädoyer. Vielmehr habe sich der 21-Jährige von den Mittätern zu dem Anschlag überreden lassen. Die Molotowcocktails habe der Vater gebaut. „Er wollte nicht als Loser dastehen und von seinem Vater endlich einmal Anerkennung bekommen.“

Sein Mandant habe den Molotowcocktail aber nur „sehr lasch“ geworfen, damit dieser die Scheibe nicht durchschlägt. „Er wollte nicht, dass Menschen in Gefahr kommen.“ Kauer forderte eine Bewährungsstrafe für den 21-Jährigen. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag gesprochen werden.

Einen Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten wieder in Haft zu nehmen, lehnte das Gericht ab. Dieser hatte neun Monate in Untersuchungshaft gesessen und war im Oktober freigelassen worden, nachdem eine Zeugin Hinweise auf die Mittäterschaft des Vaters und eines 19-jährigen Bekannten gegeben hatte.

Der 21-Jährige hatte sich bis dahin im Prozess als alleiniger Täter dargestellt. Gegen die beiden mutmaßlichen Mittäter werden gesonderte Verfahren geführt. Der Vater sitzt in Untersuchungshaft, der 19-Jährige hat die Tat gestanden und ist wieder auf freiem Fuß.

Bei dem Brandanschlag war niemand verletzt worden, Betreuer hatten das Feuer schnell löschen können. Allerdings hätten einige der jungen Flüchtlinge monatelang unter Angstzuständen gelitten, sagte die Staatsanwältin. In dem Heim lebten 15 Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und 20 Jahren.

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