Potsdam:Entführtes Mädchen aus Potsdam: Prozess hat begonnen

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Ein Fotograf vor dem Bild der Justitia. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild)

Am 25. Mai dieses Jahres besucht eine heute Siebenjährige mit ihrem Vater und ihren Geschwistern ein Potsdamer Möbelhaus. Sie steigt alleine in einen Aufzug....

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Potsdam (dpa/bb) - Am 25. Mai dieses Jahres besucht eine heute Siebenjährige mit ihrem Vater und ihren Geschwistern ein Potsdamer Möbelhaus. Sie steigt alleine in einen Aufzug. Ihr Vater sieht noch, wie seine Tochter unten aussteigt und zum Ausgang geht. Dann ist sie verschwunden. 22 Stunden später taucht das Kind wieder auf. Sie weint und ist verletzt. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie sexuell schwer missbraucht worden ist.

Vor dem Landgericht Potsdam begann knapp sieben Monate nach dem Geschehen am Donnerstag der Prozess um das Verschwinden des Kindes. Die Zuhörer mussten aber kurz nach dem Auftakt den Saal verlassen.

Angeklagt ist ein 58-Jähriger. Er ist einschlägig vorbestraft. Wie sein Verteidiger berichtete, wurde der 58-jährige Deutsche wegen schweren sexuellen Missbrauchs von einem Kind im Jahr 1984 und vier Jahre später wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam klagte den Mann nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger an. Er soll das Mädchen im Mai vor dem Potsdamer Möbelhaus entführt und mit in seine Wohnung genommen haben. Dort habe er das Kind schwer missbraucht und „körperlich schwer misshandelt“, so die Anklage. Bei der Tat soll der Angeklagte nach Angaben seines Verteidigers ein Messer bei sich getragen haben. Das Mädchen soll sich am nächsten Tag aus der Wohnung des Mannes in Potsdam-Drewitz befreit haben, wie die Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt hatte.

In Handschellen erschien der Angeklagte zum ersten Prozesstag im Gericht. Vor das Gesicht hielt er sich schützend eine Akte, damit er auf Bildern nicht erkannt werden kann. Der Verteidiger des Angeklagten sagte, er wolle ein umfassendes Geständnis seines Mandanten zum Vorwurf verlesen. Zu seiner Person will sich der 58-Jährige selbst äußern. Der Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme im Mai in Untersuchungshaft.

Noch bevor die Staatsanwältin verlesen konnte, was genau in der Wohnung des Angeklagten geschehen war, wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Dies hatte die Nebenklage zuvor beantragt. „Der Schutz des Kindes steht an oberster Stelle“, sagte Rechtsanwältin Manuela Krahl-Röhnisch, die die Familie in dem Prozess vertritt. Das Mädchen sei stark traumatisiert. Sie habe ein kindliches Bedürfnis danach, wieder in ein normales Leben zurückzufinden, sagte Krahl-Röhnisch.

Die Familie war nicht im Gerichtssaal. Dem Kind wird der Gang zum Gericht aber wohl nicht erspart bleiben: Sie ist bislang als Zeugin geladen. Rechtsanwältin Krahl-Röhnisch kündigte bereits an, sie wolle dafür sorgen, dass das Mädchen ihrem mutmaßlichen Peiniger dann nicht begegnen müsse. Am nächsten Prozesstag, dem 9. Januar, sollen Zeugen Angaben zur Entführung des Kindes machen.

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