Passau:Junge Frau erstochen: Staatsanwalt fordert lebenslang

Passau (dpa/lby) - Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus dem niederbayerischen Freyung haben Staatsanwalt und Verteidiger am Freitag vor dem Landgericht in Passau ihre Plädoyers gesprochen. Nach dem Willen des Staatsanwalts soll der Angeklagte wegen Mordes aus niederen Beweggründen verurteilt werden. Alternativ komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall in Betracht. Beide Varianten brächten dem früheren Lebensgefährten des Opfers eine lebenslange Haftstrafe ein. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag und zwölf Jahre Haft. Das Urteil soll am 20. November gesprochen werden.

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Passau (dpa/lby) - Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus dem niederbayerischen Freyung haben Staatsanwalt und Verteidiger am Freitag vor dem Landgericht in Passau ihre Plädoyers gesprochen. Nach dem Willen des Staatsanwalts soll der Angeklagte wegen Mordes aus niederen Beweggründen verurteilt werden. Alternativ komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall in Betracht. Beide Varianten brächten dem früheren Lebensgefährten des Opfers eine lebenslange Haftstrafe ein. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag und zwölf Jahre Haft. Das Urteil soll am 20. November gesprochen werden.

Am Montag hatte der 23 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Demnach sei der Bluttat ein heftiger Streit zwischen ihm und der 20 Jahre alten Mutter seines Sohnes vorausgegangen. Sie habe ihn bedroht und sei selbst mit dem Messer ins Schlafzimmer gelaufen, wo er sie getötet habe. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das als „Schutzbehauptung“. Nach den Plädoyers ergriff der Angeklagte das Wort. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das gemacht habe und ich kann es nicht mehr gut machen“, sagte er.

Der Fall hatte vergangenes Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Tatverdächtige war mit dem Kind nach Spanien geflohen und hatte sich ein Tattoo unter anderem mit dem Namen des Opfers und dem Geburts- und Todesdatum stechen lassen.

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