Offenburg:Mann nach Anschlagsdrohung auf Disco vor Gericht

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Offenburg (dpa/lsw) - Rund vier Monate nach einer Anschlagsdrohung auf eine Diskothek im badischen Offenburg hat der Prozess gegen einen heute 23-Jährigen begonnen. Der aus der islamisch geprägten russischen Teilrepublik Tschetschenien stammende Mann habe im März in einem Chat im Internet einen Anschlag auf eine Diskothek angedroht und einen islamistischen Hintergrund genannt, sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Offenburg am Donnerstag. Die Drohung löste einen Großeinsatz der Polizei aus, die Diskothek mit 300 Besuchern wurde geräumt. Zu einem Anschlag kam es nicht, der Mann wurde wenige Stunden nach der Drohung von der Polizei festgenommen.

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Offenburg (dpa/lsw) - Rund vier Monate nach einer Anschlagsdrohung auf eine Diskothek im badischen Offenburg hat der Prozess gegen einen heute 23-Jährigen begonnen. Der aus der islamisch geprägten russischen Teilrepublik Tschetschenien stammende Mann habe im März in einem Chat im Internet einen Anschlag auf eine Diskothek angedroht und einen islamistischen Hintergrund genannt, sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Offenburg am Donnerstag. Die Drohung löste einen Großeinsatz der Polizei aus, die Diskothek mit 300 Besuchern wurde geräumt. Zu einem Anschlag kam es nicht, der Mann wurde wenige Stunden nach der Drohung von der Polizei festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft will die Unterbringung des vorbestraften Mannes in der Psychiatrie erreichen (Az.: 2 KLs 540 Js 9313/17). Werde er nicht behandelt, sei mit Blick auf die von ihm geäußerte islamistische Einstellung und Gewaltbereitschaft mit Gewalttaten zu rechnen, sagte Staatsanwalt Manuel Graulich. Unter anderem wegen Drogenkonsums leide der Mann unter einer psychischen Krankheit.

In mehreren Videos habe er in dem Facebook-Chat wiederholt und in drei Sprachen „Allahu akbar“, arabisch für „Gott ist groß“, geschrien und die baldige Ermordung mehrerer Menschen aus religiösem Hass angekündigt, sagte Graulich. Die Drohungen erfolgten den Angaben zufolge in einem geschlossenen Facebook-Chat, dem damals laut Gericht rund 33 000 Mitglieder angehörten.

Der Angeklagte, der zuletzt in Straßburg lebte, äußerte sich zum Prozessauftakt nur zu seiner Person. Zur Sache machte er keine Angaben. Er ist der Störung des öffentlichen Friedens angeklagt.

Die Polizei hatte damals den Angaben zufolge Hinweise auf den Chat bekommen. Die Ermittler reagierten darauf mit einem Großeinsatz, an dem mehr als 400 Beamte beteiligt waren. Waffen oder andere gefährliche Gegenstände hatte der nun Angeklagte damals nicht dabei, eine schwere Gewalttat sei ihm laut Ermittlern nicht möglich gewesen.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag (25. Juli) fortgesetzt. Es sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach Anfang August gesprochen werden.

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