Offenburg:Bericht: Beschwerde gegen Unterhalts-Urteil von Ex-Heimkind

Offenburg (dpa/lsw) - Der Fall eines ehemaligen Heimkindes, das keinen Unterhalt für seine pflegebedürftige Mutter zahlen will, dürfte die Gerichte wohl weiter beschäftigen. Wie die "Offenbach-Post" (Montag) berichtet, sieht das zuständige Landratsamt des Ortenaukreises "über den Einzelfall hinaus Klärungsbedarf, vor allem auch im Hinblick auf weitere Fälle anderer Unterhaltspflichtiger". Deshalb habe der Kreis Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eingelegt.

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Offenburg (dpa/lsw) - Der Fall eines ehemaligen Heimkindes, das keinen Unterhalt für seine pflegebedürftige Mutter zahlen will, dürfte die Gerichte wohl weiter beschäftigen. Wie die „Offenbach-Post“ (Montag) berichtet, sieht das zuständige Landratsamt des Ortenaukreises „über den Einzelfall hinaus Klärungsbedarf, vor allem auch im Hinblick auf weitere Fälle anderer Unterhaltspflichtiger“. Deshalb habe der Kreis Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eingelegt.

Die Frau aus dem hessischen Rodgau hatte sich vor dem Familiengericht Offenburg im Juni erfolgreich dagegen gewehrt, wie vom Landratsamt verlangt die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Sie argumentierte, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Heim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter vernachlässigt.

Beim Landratsamt war am Sonntag zunächst niemand zu erreichen. Der Zeitung sagte Landrat Frank Scherer, inzwischen beriefen sich mehrere Unterhaltspflichtige bei der Ablehnung von Elternunterhalt auf den Fall. Aus Sicht des Kreises müsse das Urteil daher geprüft werden, weil die gesetzliche Regelung nur für besondere Ausnahmefälle vorsehe, dass der Unterhaltsanspruch vollständig verwirkt werde. Das sei nicht gegeben. Was den Grad des Verschuldens betreffe, seien die persönlichen Lebensumstände der Mutter in der Entscheidung des Amtsgerichts nicht ausreichend gewürdigt worden.

Eine Sprecherin des OLG Karlsruhe konnte den Eingang der Beschwerde am Sonntag zunächst nicht überprüfen.

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