Nürnberg:Ankläger fordert Höchststrafe für Prostituiertenmörder

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Nürnberg (dpa/lby) - Im Prozess um die Ermordung von zwei Prostituierten in Nürnberg hat der Staatsanwalt die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Lebenslänglich sei in diesem Fall angemessen, sagte der Ankläger am Donnerstag in seinem Schlussvortrag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Er zeigte sich überzeugt, dass der 22-Jährige im Mai und Juni 2017 zwei Frauen erdrosselt hat, und sprach von "sexuellem Sadismus".

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Nürnberg (dpa/lby) - Im Prozess um die Ermordung von zwei Prostituierten in Nürnberg hat der Staatsanwalt die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Lebenslänglich sei in diesem Fall angemessen, sagte der Ankläger am Donnerstag in seinem Schlussvortrag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Er zeigte sich überzeugt, dass der 22-Jährige im Mai und Juni 2017 zwei Frauen erdrosselt hat, und sprach von „sexuellem Sadismus“.

Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem, die besondere Schwere der Schuld feststellen zu lassen. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Außerdem hält der Ankläger eine Sicherungsverwahrung für angebracht. Diese soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Das Urteil soll am Montag (25. Juni) verkündet werden.

Nach Überzeugung des Staatsanwalts wollte sich der arbeitslose Mann durch die Morde sexuelle Freude und wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Vor und während der Taten habe er mit den 22 und 44 Jahre alten Frauen Geschlechtsverkehr gehabt. Danach steckte er laut Plädoyer die Betten der Frauen in Brand, um seine Spuren zu verwischen, und stahl ihnen Geld.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte gestanden, die zwei Frauen getötet zu haben. Zum Tathergang äußerte sich der Deutsche nicht.

Auch der Verteidiger forderte, den 22-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen zu verurteilen. Er sah jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit bei seinem Mandanten wegen einer psychischen Störung. Daher hält er eine Haftstrafe von maximal 15 Jahren für angemessen. Außerdem forderte er die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung lägen nicht vor.

Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, was er getan habe, sei „nicht wiedergutzumachen“. Er bereue seine Taten und wolle sich dafür entschuldigen. Seit frühester Kindheit habe er „die Angewohnheit, möglichst wenig Emotion zu zeigen“. Er bat um eine Chance, „die bestmögliche Hilfe“ zu erhalten.

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, der Angeklagte habe keine tiefen Freund- oder Partnerschaften gehabt und keinen beruflichen Erfolg. Er habe sich daher in virtuelle Spiele-Welten geflüchtet und im Internet viele Filme mit sexualisierter Gewalt angesehen. „Er stellte dies als sein Thema fest.“ In den Videos sei zu sehen, wie Menschen getötet werden - zur Unterhaltung oder sexuellen Erregung des Zuschauers. Im Lauf der Zeit habe der 22-Jährige den Wunsch verspürt, so etwas nicht nur als Zuschauer zu erleben, sondern selbst zu tun. Äußerlich habe man dem Angeklagten das Geschehen nicht angemerkt, seine Taten habe er geplant.

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