München (dpa) - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht den Mitangeklagten André E. in Gewahrsam nehmen lassen. Bis morgen will das Gericht den gegen E. beantragten Haftbefehl prüfen. Das gab der Vorsitzende Richter bekannt. Der Bundesanwalt hatte zuvor eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für E. gefordert. E. soll Beihilfe zum Bombenanschlag des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln geleistet haben. Anders als die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben sitzt E. nicht in Untersuchungshaft.
Prozesse:NSU-Prozess: Gericht prüft Haftbefehl gegen E. - Prozess unterbrochen
München (dpa) - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht den Mitangeklagten André E. in Gewahrsam nehmen lassen. Bis morgen will das Gericht den gegen E. beantragten Haftbefehl prüfen. Das gab der Vorsitzende Richter bekannt. Der Bundesanwalt hatte zuvor eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für E. gefordert. E. soll Beihilfe zum Bombenanschlag des "Nationalsozialistischen Untergrunds" auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln geleistet haben. Anders als die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben sitzt E. nicht in Untersuchungshaft.
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