Neukirchen:Prozess um in Teich ertrunkene Kinder beginnt am 9. Januar

Nach dem Tod dreier Kinder in einem Dorfteich in Nordhessen ist der Prozessbeginn gegen den Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen festgelegt worden. Der...

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Neukirchen/Schwalmstadt (dpa/lhe) - Nach dem Tod dreier Kinder in einem Dorfteich in Nordhessen ist der Prozessbeginn gegen den Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen festgelegt worden. Der Verwaltungschef aus dem Schwalm-Eder-Kreis muss sich vom 9. Januar (9.15 Uhr) an vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.

Laut Staatsanwaltschaft versäumte er es als Verantwortlicher für Sicherungsmaßnahmen, den Teich im Ortsteil Seigertshausen als potenzielle Gefahrenquelle abzusichern und einzuzäunen. Die Anklage geht davon aus, dass dem Bürgermeister bekannt war, dass die Fläche rund um den Teich als Freizeit- und Spielfläche genutzt wurde. Am 18. Juni 2016 waren drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren beim Spielen in dem Teich ertrunken.

Der Verteidiger des Bürgermeisters sagte, es habe nie Hinweise auf eine Gefahrenquelle gegeben. „Es gibt Schicksale, für die es keinen Schuldigen gibt“, sagte er und sprach von „ungünstigen Umständen“, die zum Tod der Kinder geführt hätten.

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