Prozesse - Neubrandenburg:Messerattacke: Angeklagter könnte in Notwehr gehandelt haben

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke am Landgericht Neubrandenburg haben mehrere Zeugen zu Gunsten des Angeklagten ausgesagt. Dieser habe offenbar aus Notwehr gehandelt, sagten sie beim Prozessauftakt.

Die Anklage gegen den 24-jährigen Beschuldigten lautet versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Mann soll am 21. Juni im Streit am Datzeberg in Neubrandenburg einen 33-Jährigen mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt haben.

Nach Angaben eines Zeugen war der Angeklagte von dem späteren Opfer nach einem Streit mit einem Messer angegriffen worden. "Er kam mit dem großen Messer und rief, den mach ich jetzt komplett alle", berichtete der Zeuge im Gerichtssaal.

Die Attacke selbst habe er nicht mit eigenen Augen gesehen, weil die beiden um eine Ecke gegangen seien, sagte er. Er habe lediglich einen dumpfen Aufprall gehört, dann habe er den Schwerverletzten auf dem Boden liegen gesehen und Hilfe geholt. Zwei zwölfjährige Kinder berichteten vor Gericht, sie hätten den Angriff des 33-Jährigen auf den Angeklagten und dessen Gegenwehr beobachtet.

Der Vorfall hatte sich nach einem Trinkgelage an einem Einkaufscenter ereignet. Mehrere Zeugen berichteten, dass das Opfer eine größere Menge "Bier und Ouzo" getrunken und Schmerzmittel gegen Zahnschmerzen genommen habe.

Der Angeklagte selbst schwieg am ersten Prozesstag. Verteidiger Henning Köhler kündigte an, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eine Aussage seines Mandanten geben solle.

Der Geschädigte konnte sich am Freitag wegen seines damaligen Alkoholkonsums nicht an die Auseinandersetzungen erinnern, wie er sagte. Er hatte damals eine stark blutende Wunde am Hals erlitten, konnte aber durch eine Notoperation gerettet werden.

Für den Prozessauftakt hatte das Gericht strenge Sicherheitsauflagen festgelegt, da der Geschädigte über soziale Medien bedroht worden war. Die Kontrollen wurden am Nachmittag wieder aufgehoben.

Der Prozess wird am 23. Dezember fortgesetzt, ein Urteil soll frühestens im Januar 2020 fallen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: