Neubrandenburg:Bewährungsstrafe für Betrug über Paketdienst rechtskräftig

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)

Die Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs über einen Paketdienst in 123 Fällen für einen Mann aus Neubrandenburg ist rechtskräftig. Wie am Freitag eine...

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Die Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs über einen Paketdienst in 123 Fällen für einen Mann aus Neubrandenburg ist rechtskräftig. Wie am Freitag eine Sprecherin des Amtsgerichtes Neubrandenburg erklärte, haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert. Die Frist für Einlegung eines Rechtsmittels sei abgelaufen. Der 40-Jährige hatte Ende Mai gestanden, aus Geldmangel vor sechs Jahren über einen bundesweiten Paketdienst 123 Mal Waren bestellt und diese 106 Mal weiterverkauft zu haben. In 17 Fällen wurden die Händler vorher misstrauisch und verlangten „Vorkasse“, so dass es beim Versuch blieb.

Das Urteil lautete ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte war damals arbeitslos, hatte sich über das „Darknet“ Daten besorgt und so Zugangskonten von Nutzern des Paketdienstes manipuliert. Die Ware ließ er an viele Stationen zwischen Neubrandenburg, Rostock, Greifswald und Güstrow liefern. Der Schaden wird auf rund 10 000 Euro geschätzt, die zurückgezahlt werden sollen. Der Mann hatte schon Mitte 2014 mit jahrelangem illegalen Handel mit gefälschten Markensportschuhen Schlagzeilen gemacht.

Damals hatte er am Landgericht Schwerin alles gestanden, eine Bewährungsstrafe erhalten und diese inzwischen verbüßt. Aus diesem Fall seien noch Schulden von mehr als 240 000 Euro offen.

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