München:Prozess um Freiheitsberaubung: 33-Jähriger muss in Haft

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München (dpa/lby) - Ein 33-Jähriger ist am Donnerstag vom Münchner Landgericht II wegen Freiheitsberaubung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau körperlich verletzt, bedroht und genötigt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung ein Urteil im Ermessen des Gerichts beantragt.

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München (dpa/lby) - Ein 33-Jähriger ist am Donnerstag vom Münchner Landgericht II wegen Freiheitsberaubung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau körperlich verletzt, bedroht und genötigt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung ein Urteil im Ermessen des Gerichts beantragt.

Im September 2015 hat er die 24-Jährige laut Anklage gezwungen, ihn von Dachau nach Salzburg zu fahren. Dabei habe er das Opfer mehrfach verletzt und mit dem Tod bedroht. Erst nachdem sie ihm eine Beziehung versprochen habe, sei der Mann wieder mit der Frau nach Deutschland gefahren und habe sie in der Nähe von München freigelassen.

Laut Urteilsbegründung sprach unter anderem für den Angeklagten, dass er bereits zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Zudem seien ihm manche Taten zu Unrecht vorgeworfen worden, darunter die Vergewaltigung der 24-Jährigen sowie eine Geiselnahme. Es habe sich während des Verfahrens herausgestellt, dass die Frau falsche Angaben zur Tat gemacht hatte, wie der vorsitzende Richter erklärte.

Gegen den 33-Jährigen sprachen allerdings nach Ansicht des Gerichts seine zahlreichen Vorstrafen und Gefängnisaufenthalte sowie der Abbruch mehrerer Entzugstherapien gegen seine Drogensucht.

Zusätzlich zur Haftstrafe ordnete die Strafkammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. „Wir gehen zwar davon aus, dass sie dadurch für eine gewisse Zeit von weiteren Straftaten und den Drogen abgehalten werden“, sagte der Richter. „Aber eine Garantie können wir bei Ihnen dafür dennoch nicht geben.“ Dieser Ansicht waren auch seine beiden Verteidiger: „Sie treiben einen in den Wahnsinn.“

Zu Prozessbeginn hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung darauf geeinigt, den ursprünglichen Vorwurf der Geiselnahme als Freiheitsberaubung zu bewerten. Zudem wurde der Vorwurf der Vergewaltigung gestrichen. Bedingung war, dass der 33-Jährige alle weiteren Anschuldigungen gesteht und ein Strafmaß von bis zu vier Jahren akzeptiert.

Vier Anläufe hatte das Verfahren gebraucht. Beim ersten Treffen vor Gericht hatte die Frau zusätzlich zur bisherigen Anklage geschildert, vor der Fahrt nach Salzburg vom Angeklagten vergewaltigt worden zu sein. Die Anklage musste daraufhin erweitert werden. Gegen Ende des zweiten Anlaufs starb ein Schöffe, beim dritten Start kam das Gericht zu dem Schluss, dass gegen den Mann Sicherheitsverwahrung zu beantragen sei. Da die Gerichtsbesetzung dazu formell nicht berechtigt war, begann der Prozess erneut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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