München:Mord vor mehr als 30 Jahren: Gutachten werfen Fragen auf

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München (dpa/lby) - Zum Auftakt des Prozesses um einen Mord an einem Rentner vor gut 30 Jahren hat der Angeklagte geschwiegen. Der heute 56-Jährige bestritt die Mordvorwürfe der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht München I jedoch nicht. Die Anklage wirft ihm vor, im Januar 1986 den 80-Jährigen in dessen Wohnung erschlagen zu haben. Motiv des Arbeitslosen war laut Anklageschrift Geld. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der homosexuelle Rentner den damals 25-Jährigen in seine Wohnung eingeladen, um sich gegen Geld und Verpflegung sexuell von ihm befriedigen zu lassen.

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München (dpa/lby) - Zum Auftakt des Prozesses um einen Mord an einem Rentner vor gut 30 Jahren hat der Angeklagte geschwiegen. Der heute 56-Jährige bestritt die Mordvorwürfe der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht München I jedoch nicht. Die Anklage wirft ihm vor, im Januar 1986 den 80-Jährigen in dessen Wohnung erschlagen zu haben. Motiv des Arbeitslosen war laut Anklageschrift Geld. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der homosexuelle Rentner den damals 25-Jährigen in seine Wohnung eingeladen, um sich gegen Geld und Verpflegung sexuell von ihm befriedigen zu lassen.

Ein Gutachter, der den Angeklagten bereits angehört und untersucht hatte, sagte aus, der junge Mann habe nichts von den geforderten sexuellen Diensten gewusst, bis ihn der 80-Jährige in seiner Wohnung aufforderte, sich auszuziehen. Er sei zudem vollständig heterosexuell orientiert und habe sich nie prostituiert. Seine Deutschkenntnisse hätten zum Zeitpunkt der Tat nicht ausgereicht, um Gesprächen zu folgen, die der 80-Jährige mit Mitbewohnern in seiner Anwesenheit führte. Einzig das Wort „Sex“ habe er verstanden.

Als der Angeklagte und das spätere Opfer allein waren, habe der Senior ihn demnach zunächst festgehalten. Die Wohnungstür sei außerdem verschlossen gewesen. Dadurch habe sich der Tatverdächtige bedrängt gefühlt, woraufhin er nach einem Aschenbecher und einer Parfümflasche griff und auf den älteren Mann einschlug.

Nach der Tat soll er mit der Geldbörse des Opfers geflohen sein. Zeugenaussagen zweier damals zuständiger Kriminalhauptkommissare bestätigten zumindest, dass am Tatort keine Geldbörse gefunden wurde. Gegenüber dem Gutachter hatte der Angeklagte bestritten, den Diebstahl der Geldbörse begangen zu haben. Zwei Jahre nach der Tat soll er sich laut dem Gutachten bei der serbischen Polizei gemeldet haben. Die habe ihm jedoch bescheinigt, dass nicht nach ihm gesucht werde.

Eine weitere Gutachterin, die den Angeklagten bereits angehört hatte, sagte aus, der Angeklagte werfe dem Opfer eine Mitschuld vor, da es ihn nicht über die geforderten sexuellen Handlungen aufgeklärt habe. Der Angeklagte sei jedoch einsichtig und prinzipiell kooperativ, obgleich er mit einer Verhaftung nicht mehr gerechnet habe. Seit November 2016 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Eine verfeinerte DNA-Untersuchung hatte ihn als Verdächtigen ermittelt.

Der Angeklagte soll laut Aussage des Gutachters vor der Tat nicht straffällig gewesen sein. Er sei in seiner Jugend auch nicht geschlagen oder misshandelt worden sein. Sein Vater sei gestorben, als er fünf Jahre alt war, seine Mutter, als er zwölf war. Nach der Mittelschule ging er zum Militär; dort soll ihn ein Psychiater als „emotional unreife Person“ eingestuft haben, weil er keine Befehle befolgen wollte. Später habe er in der Schweiz und in Serbien gelebt und sich mit Gelegenheitsjobs durchgeschlagen. Ab 2013 habe er in einem Obdachlosenheimen in Wien gelebt.

Im Jahr 1995 soll der Angeklagte an einem weiteren Raubmord beteiligt gewesen sein. Dafür musste er sich in erster Instanz vor dem Landgericht Belgrad verantworten. Der damaligen Anklage zufolge soll er mit seinen Komplizen gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen sein und einen dort lebenden Mann durch Hammerschläge tödlich verletzt haben. Seine Aussagen vor Gericht waren laut der serbischen Anklage widersprüchlich. Über das damalige Urteil wurde am ersten Verhandlungstag nichts bekannt.

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