München:Lebenslange Haft im Prozess um verbrannte Leiche

München (dpa/lby) - Wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin muss ein 33-Jähriger lebenslang in Haft. Das Landgericht München I stellte am Montag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Angeklagte hatte gestanden, seine Freundin getötet und ihre Leiche am Feringasee bei München verbrannt zu haben, die Tat aber als "tragischen Unfall" dargestellt.

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München (dpa/lby) - Wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin muss ein 33-Jähriger lebenslang in Haft. Das Landgericht München I stellte am Montag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Angeklagte hatte gestanden, seine Freundin getötet und ihre Leiche am Feringasee bei München verbrannt zu haben, die Tat aber als „tragischen Unfall“ dargestellt.

Das Gericht glaubte ihm nicht. Nach Überzeugung der Kammer wollte er ein neues Leben mit seiner Geliebten anfangen. „Der Angeklagte hat zwei Frauen belogen und betrogen“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. „Er hat mit dem Feuer, er hat mit zwei Frauen gespielt.“ Eine Zuschauerin im Saal klatschte nach der Verkündung des Urteils.

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