Mühlhausen/Thüringen:Bundesgerichtshof befasst sich mit Vergewaltigungsurteil

Mühlhausen (dpa/th) - Eine gemeinschaftliche Vergewaltigung im Mühlhäuser Bahnhofsviertel wird den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. "Beide verurteilten Angeklagten haben Revision beantragt", bestätigte Richterin Gitta Fehr-Albrado am Montag in Mühlhausen. Die 23 Jahre alten Angeklagten waren vor einer Wochen vom Landgericht Mühlhausen zu vier und fünf Jahren Haft wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

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Mühlhausen (dpa/th) - Eine gemeinschaftliche Vergewaltigung im Mühlhäuser Bahnhofsviertel wird den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. „Beide verurteilten Angeklagten haben Revision beantragt“, bestätigte Richterin Gitta Fehr-Albrado am Montag in Mühlhausen. Die 23 Jahre alten Angeklagten waren vor einer Wochen vom Landgericht Mühlhausen zu vier und fünf Jahren Haft wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Die Richter blieben unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, die sechs Jahre Haft beziehungsweise fünf Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Trotz der Abweichungen beim Strafmaß will die Staatsanwaltschaft das Urteil aber nicht anfechten, bestätigte ein Sprecher am Montag. Die Richter hatten der Aussage des 28 Jahre alten Opfers aus Ungarn geglaubt. Diese passten zu den am Tatort gefundenen Spuren, hieß es im Urteil.

Nach Überzeugung der Richter war das Duo Ende August 2016 arbeitsteilig gegen das Opfer vorgegangen. Gegen ihren Willen sei die Frau in der Nähe eines Viadukts im Mühlhäuser Bahnhofsviertel an den Oberarmen festgehalten worden, während der andere den Beischlaf vollzog. Ein Verteidiger hatte Freispruch, der andere drei Jahre Haft gefordert. Dessen Mandant hatte im Prozess von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gesprochen und sich beim Opfer entschuldigt.

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