Mörsdorf:Prozess um Würstchenverkauf vom Fahrrad aus

Koblenz (dpa/lrs) - Eine Frau möchte an der Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück Bratwürstchen von ihrem Grillfahrrad aus verkaufen und darf das aber nicht. Der Kreis Cochem-Zell stufte das Gefährt als bauliche Anlage ein und wollte dafür eine Baugenehmigung sehen. Die Frau reichte beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen den Kreis ein. Der Prozess ist für den 7. Dezember vorgesehen, teilte das Gericht mit.

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Koblenz (dpa/lrs) - Eine Frau möchte an der Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück Bratwürstchen von ihrem Grillfahrrad aus verkaufen und darf das aber nicht. Der Kreis Cochem-Zell stufte das Gefährt als bauliche Anlage ein und wollte dafür eine Baugenehmigung sehen. Die Frau reichte beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen den Kreis ein. Der Prozess ist für den 7. Dezember vorgesehen, teilte das Gericht mit.

Der Kreis vergleicht das Fahrrad dem Gericht zufolge mit einer Imbissbude. Die Frau argumentiere dagegen: Schon allein dadurch, dass das Rad mehrmals am Tag an einem anderen Ort stehe, könne nicht von einer baulichen Anlage gesprochen werden. Außerdem fehle an dem Grillfahrrad die für eine Imbissbude typische Verkaufstheke.

Die bei Touristen beliebte 360 Meter lange Hängeseilbrücke Geierlay wurde Anfang Oktober 2015 bei Mörsdorf eröffnet. Die Klägerin will auf der anderen Seite, in der Gemarkung Sosberg, die Bratwürstchen anbieten. Zuvor hatte der SWR über das Thema berichtet.

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