Mannheim:Geständnisse im Prozess um selbst ernannten „Druiden“

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Karl B. (M), einer der Angeklagten, spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinen Anwälten. (Foto: Jan Peter/dpa)

Sie haben sich in der Erwartung eines Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung mit Unmengen von Waffen, Munition und Sprengstoff ausgestattet - wegen der damit...

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Mannheim (dpa/lsw) - Sie haben sich in der Erwartung eines Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung mit Unmengen von Waffen, Munition und Sprengstoff ausgestattet - wegen der damit verbundenen Verstöße gegen das Waffenrecht stehen seit Freitag vier Männer zwischen 56 und 71 vor dem Landgericht Mannheim. Wegen Geständnissen von drei der vier Angeklagten könnte es in deren Fällen zu einer Verständigung kommen, die das Verfahren beschleunigen und ihre Strafen reduzieren könnte. Zwei von ihnen könnten nach derzeitigem Stand wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden, ein weiterer zu bis zu fünf Jahren wegen Verletzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Der Hauptangeklagte, der auch des Verstoßes gegen das Waffengesetz beschuldigt wird, will sich erst am nächsten Termin am 21. Januar äußern. Der 71-jährige muss sich auch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft (Az.: 4 KLs 530 Js 30566/17) soll er auf einer bei Neonazis beliebten Internetplattform den Holocaust geleugnet, zum Mord an Juden aufgerufen und gegen Flüchtlinge gehetzt haben. Mit seinen Äußerungen habe der Mann nationalsozialistische Verbrechen verharmlost und geleugnet, sagte Staatsanwalt Thomas Röber am Freitag vor der vierten Strafkammer. „Damit ist der öffentliche Frieden gestört worden.“

Die zwischen Ende 2015 und April 2016 veröffentlichen Beiträge des 71-Jährigen waren laut Anklage geeignet, das Vertrauen der Menschen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das gesellschaftliche Klima zu vergiften. Im Juni 2019 hatte der den sogenannten Reichsbürgern nahe stehende Mann nach früheren Angaben im Netz den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begrüßt. Am Rande der Verhandlung wies der Angeklagte, der mit langem weißen Haar, langem Bart und einer Halskette mit keltischen Motiven auftrat, den Vorwurf der Volksverhetzung zurück.

Er und die drei weiteren Beschuldigten sollen sich zum Selbstschutz im Fall einer Anarchie mit den Waffen versorgt, sie zum Teil selbst gefertigt haben. Die Polizei fand bei Hausdurchsuchungen im Jahr 2017 bei dem Quartett Tausende Patronen, selbstgebaute Pistolen, Schießkugelschreiber, einen Flammenwerfer und explosive Stoffe, darunter 1,4 Kilogramm Schwarzpulver. In ihren Aussagen über ihr Leben wurde deutlich, dass alle drei Geständige problematische Kindheiten, Beziehungsabbrüche und schwere Krankheiten erlebt haben.

Gegen den „Druiden“ hatte die Bundesanwaltschaft bereits 2017 wegen Terrorverdachts ermittelt. Sie hatte ihre Ermittlungen gegen ihn und fünf mutmaßliche Komplizen wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung aber seinerzeit nicht weiterverfolgt, weil sich der Terrorismus-Verdacht nicht hatte belegen lassen. Stattdessen gab sie das Verfahren ab an die Karlsruher Staatsanwaltschaft. Diese erhob Anklage beim Landgericht Mannheim gegen den 71-Jährigen und die drei mutmaßliche aus dem Rhein-Neckar-Kreis stammende Gesinnungsgenossen wegen des Verdachts des unerlaubten Erwerbs von Munition. Der Anführer wohnte zeitweise auch im Rhein-Neckar-Kreis und derzeit auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt.

Der Prozess beginnt erst mit einem so langen zeitlichen Abstand zu den Taten zwischen 2015 und 2017, weil laut einem Gerichtssprecher Haftsachen vorrangig behandelt wurden. Die vier Angeklagten sind derzeit nicht in Untersuchungshaft. Bis zum 8. April sind neun Folgetermine vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:220106-99-616405/5

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