Mainz:Urteil nach Party-Rangelei: Versicherung muss nicht zahlen

Mainz (dpa/lrs) - Nach einer Rangelei auf einer Halloween-Party in der Mainzer Universität hat das Sozialgericht die Klage eines Studenten auf eine Versicherungszahlung abgewiesen. Es bestehe kein Schutz durch die studentische Unfallversicherung, da es sich bei der Party nicht um eine universitäre Veranstaltung gehandelt habe, teilte das Gericht in Mainz sein Urteil vom 18. Juni (Az. S 14 U 45/17) mit. Der Student hatte bei der Party einen Gast verfolgt, der eine Bierflasche gestohlen hatte. Es kam zu einer Rangelei, beide stürzten, und die Flasche zerbrach. Dabei verletzte sich der Student erheblich an der Hand. Er forderte später von der Unfallkasse eine Zahlung, weil es sich seiner Meinung nach um einen Arbeitsunfall gehandelt habe.

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Mainz (dpa/lrs) - Nach einer Rangelei auf einer Halloween-Party in der Mainzer Universität hat das Sozialgericht die Klage eines Studenten auf eine Versicherungszahlung abgewiesen. Es bestehe kein Schutz durch die studentische Unfallversicherung, da es sich bei der Party nicht um eine universitäre Veranstaltung gehandelt habe, teilte das Gericht in Mainz sein Urteil vom 18. Juni (Az. S 14 U 45/17) mit. Der Student hatte bei der Party einen Gast verfolgt, der eine Bierflasche gestohlen hatte. Es kam zu einer Rangelei, beide stürzten, und die Flasche zerbrach. Dabei verletzte sich der Student erheblich an der Hand. Er forderte später von der Unfallkasse eine Zahlung, weil es sich seiner Meinung nach um einen Arbeitsunfall gehandelt habe.

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