Ludwigsburg:Gericht: Lara kommt vorerst nicht zurück zum Vater

Stuttgart (dpa/lsw) - Die vor drei Jahren nach Polen entführte Lara aus Ditzingen bei Stuttgart kommt vorerst nicht zurück zu ihrem Vater. Diese Entscheidung teilte das Amtsgericht Ludwigsburg am Montag mit. Das Gericht hatte sich zuvor mit der Frage befasst, ob die Achtjährige ihrem Vater zurückgegeben werden muss. Als Grund für die Entscheidung nannte es unter anderem das Kindeswohl. Weitere Versuche, das Mädchen an den Vater herauszugeben, seien für Lara nicht mehr zumutbar, hieß es in der Mitteilung. Laras Mutter und anderen Verwandten den Umgang mit ihr zu verbieten, sei zudem möglicherweise schädlicher als die Fortsetzung der Kontakte.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die vor drei Jahren nach Polen entführte Lara aus Ditzingen bei Stuttgart kommt vorerst nicht zurück zu ihrem Vater. Diese Entscheidung teilte das Amtsgericht Ludwigsburg am Montag mit. Das Gericht hatte sich zuvor mit der Frage befasst, ob die Achtjährige ihrem Vater zurückgegeben werden muss. Als Grund für die Entscheidung nannte es unter anderem das Kindeswohl. Weitere Versuche, das Mädchen an den Vater herauszugeben, seien für Lara nicht mehr zumutbar, hieß es in der Mitteilung. Laras Mutter und anderen Verwandten den Umgang mit ihr zu verbieten, sei zudem möglicherweise schädlicher als die Fortsetzung der Kontakte.

Lara wurde 2014 entführt - wohl von ihrer Mutter. Erst Ende April wurde sie in Legnica in der Wohnung der Großmutter von der Polizei gefunden. Polnische Richter hatten im Sommer beschlossen, dass Lara zunächst bei der Mutter bleiben soll. Sie begründeten das damit, dass das Mädchen Angst vor dem Vater habe.

Mit der Entscheidung aus Ludwigsburg ist der Fall aber noch nicht vorbei: Das Gericht entschied am Montag nämlich auch, dass der Fall nach Polen geholt werden soll. Sollte sich das polnische Gericht für zuständig erklären, muss dort über den sogenannten Hauptsacheantrag des Vaters, ihm das Kind zurückzugeben, entschieden werden - ebenso wie über weitere Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang mit dem Kind.

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