Limburg an der Lahn:Nach Todesfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte vor Gericht

Limburg (dpa) - Fast drei Jahre nach der tödlichen Geisterfahrt eines Freigängers stehen drei Justizvollzugsbeamte vor dem Landgericht Limburg. Sie müssen sich dort seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Führerschein verantworten. Die Drei hatten dem Häftling aus der JVA Diez im Januar 2015 Freigang gewährt. Der Mann stieg ohne Führerschein in ein Auto, geriet in eine Polizeikontrolle, raste auf einer Bundesstraße gegen die Fahrtrichtung davon und krachte in ein entgegenkommenden Auto, dessen Fahrerin starb. (Az: 3 Js 11612/16 - 5 Kls)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Limburg (dpa) - Fast drei Jahre nach der tödlichen Geisterfahrt eines Freigängers stehen drei Justizvollzugsbeamte vor dem Landgericht Limburg. Sie müssen sich dort seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Führerschein verantworten. Die Drei hatten dem Häftling aus der JVA Diez im Januar 2015 Freigang gewährt. Der Mann stieg ohne Führerschein in ein Auto, geriet in eine Polizeikontrolle, raste auf einer Bundesstraße gegen die Fahrtrichtung davon und krachte in ein entgegenkommenden Auto, dessen Fahrerin starb. (Az: 3 Js 11612/16 - 5 Kls)

Staatsanwalt Manuel Jung formulierte am Dienstag in seiner Anklageschrift, der tödliche Unfall hätte verhindert werden können, wenn die JVA-Beamten nicht ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätten. Die Verteidiger wiesen diesen Vorwurf zurück. Die Angeklagten hätten den Unfall nicht voraussehen können, ein „kausaler Zusammenhang“ zwischen dem genehmigten Freigang und dem Unfall bestehe nicht. Der Geisterfahrer selbst war bereits im Dezember 2015 zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: