Leipzig (dpa/lsw) - Ein Pförtner einer Klinik im Ortenaukreis kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein Mandat als Kreisrat für die Linkspartei antreten. Die Richter entschieden am Mittwoch in Leipzig, dass die Landkreisordnung für Baden-Württemberg auf ihn nicht anwendbar ist. Diese besagt, dass niemand Kreisrat sein kann, der Arbeitnehmer des Landkreises ist und nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichtet. Mit dieser Begründung war dem Mann die Ausübung des Mandats verweigert worden. Zu Unrecht, wie die Bundesverwaltungsrichter erklärten (Az.: BVerwG 10 C 2.16). Nur, wenn der Betroffene inhaltlich Einfluss auf die Verwaltungsführung des Kreises nehmen könne, sei die Übernahme eines Mandates ausgeschlossen. Bei einem Klinikpförtner sei das nicht der Fall.
Leipzig:Klinikpförtner kann Kreisratsmandat antreten
Leipzig (dpa/lsw) - Ein Pförtner einer Klinik im Ortenaukreis kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein Mandat als Kreisrat für die Linkspartei antreten. Die Richter entschieden am Mittwoch in Leipzig, dass die Landkreisordnung für Baden-Württemberg auf ihn nicht anwendbar ist. Diese besagt, dass niemand Kreisrat sein kann, der Arbeitnehmer des Landkreises ist und nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichtet. Mit dieser Begründung war dem Mann die Ausübung des Mandats verweigert worden. Zu Unrecht, wie die Bundesverwaltungsrichter erklärten (Az.: BVerwG 10 C 2.16). Nur, wenn der Betroffene inhaltlich Einfluss auf die Verwaltungsführung des Kreises nehmen könne, sei die Übernahme eines Mandates ausgeschlossen. Bei einem Klinikpförtner sei das nicht der Fall.
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