Leipzig:Freie Wähler scheitern mit Beschwerde zur Landtagswahl

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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Freie Wähler (FW) sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung von Direktkandidaten für die Landtagswahl am 1. September gescheitert. "Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Allerdings stellt sich im Kontext zur AfD-Entscheidung die Frage, ob eine größere Partei mehr Rechtsschutz genießt als eine kleinere", sagte FW-Chef Steffen Große am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Dresden.

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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Freie Wähler (FW) sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung von Direktkandidaten für die Landtagswahl am 1. September gescheitert. „Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Allerdings stellt sich im Kontext zur AfD-Entscheidung die Frage, ob eine größere Partei mehr Rechtsschutz genießt als eine kleinere“, sagte FW-Chef Steffen Große am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Dresden.

Die AfD hatte mit einer Verfassungsbeschwerde in einem ähnlichen Fall am Verfassungsgerichtshof dagegen einen Teilerfolg erreicht. Hier hatte der Wahlausschuss zunächst nur 18 von ursprünglich 61 Bewerbern auf der Landesliste zugelassen und dabei gleichfalls formale Mängel angeführt. Denn die AfD hatte sie auf getrennten Parteitagen mit unterschiedlichen Versammlungsleitern und zwei verschiedenen Wahlverfahren bestimmt. Vor Gericht konnten die Partei dann durchsetzen, das zumindest 30 Listenkandidaten zur Landtagswahl antreten dürfen.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig hatte die Beschwerde der Freien Wähler Ende vergangener Woche verworfen, weil sie nicht den „gesetzlichen Begründungsanforderungen genügt“, wie es hieß. Der Landeswahlausschuss hatte seine Ablehnung der FW-Kandidaten wegen seiner Ansicht nach fehlerhaften Wahlunterlagen begründet. Konkret ging es um den Vorwurf, einer der drei Unterzeichner gehöre nicht wie vorgeschrieben dem Landesvorstand der Partei an. Die Freien Wähler bestreiten das und warfen der Dresdner Kreiswahlleiterin und ihren Mitarbeitern eine Verletzung der Prüfpflichten vor.

Nach Ansicht von Große, der selbst von der Streichung betroffen ist, hätten die Dresdner Direktkandidaten im bürgerlichen Lager das Zünglein an der Waage sein können oder sogar ein bis zwei Wahlkreise gewinnen können: „Insofern ist die Zulassungsfrage aus unserer Sicht auch relevant für die Sitzverteilung im Parlament.“ Anders als bei der AfD hätten in Dresden alle Wahlzettel neu gedruckt werden müssen. Auch die Briefwahl sei schon angelaufen: „Wir müssen damit nun leben und kämpfen in Dresden um ein gutes Zweitstimmenergebnis, das mindestens zwei Dresdner auf der vorderen Liste in den Landtag bringt“, sagte Große.

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