Leipzig:Bundesgericht: Beamtenbesoldung verfassungswidrig

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der Beamten in Niedersachsen für verfassungswidrig. Es gebe mehrere Hinweise, dass die Staatsdiener seit 2005 nicht angemessen bezahlt worden seien, urteilten die Leipziger Bundesrichter am Dienstag. Das letzte Wort in dieser Sache ist damit aber noch nicht gesprochen: Die Leipziger Richter legen die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor. (Az. BVerwG 2C 32.17 und 2C 34.17)

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Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der Beamten in Niedersachsen für verfassungswidrig. Es gebe mehrere Hinweise, dass die Staatsdiener seit 2005 nicht angemessen bezahlt worden seien, urteilten die Leipziger Bundesrichter am Dienstag. Das letzte Wort in dieser Sache ist damit aber noch nicht gesprochen: Die Leipziger Richter legen die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor. (Az. BVerwG 2C 32.17 und 2C 34.17)

Zwei Beamte hatten geklagt, waren in den Vorinstanzen jedoch gescheitert. Im Mai 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals konkrete Vorgaben dazu gemacht, wie die Mindestbesoldung der Staatsdiener zu ermitteln ist. Unter anderem werden die Beamtenbezüge dabei mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und dem Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes verglichen. Die Leipziger Bundesrichter gehen davon aus, dass Niedersachsen diese beiden Parameter „seit Jahren gerissen“ hat.

Zudem kam der 2. Senat in Leipzig in dem jetzigen Revisionsverfahren zu dem Schluss, dass der Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent war.

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