Landshut:Gewaltexzess: Angeklagter schildert Bluttaten als Notwehr

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Landshut (dpa/lby) - Nach einem Gewaltexzess mit einem Toten und einem lebensbedrohlich Verletzten in Niederbayern hat der Angeklagte vor dem Landgericht Landshut die Vorwürfe zurückgewiesen. Laut Anklage hatte der 42-Jährige im August 2016 in einer Wohnung in Landau an der Isar einen Bekannten getötet und einen weiteren Bekannten mit einem Messer niedergestochen. Zudem soll sich der Angeklagte an der Tochter des einen Opfers sexuell vergangen haben.

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Landshut (dpa/lby) - Nach einem Gewaltexzess mit einem Toten und einem lebensbedrohlich Verletzten in Niederbayern hat der Angeklagte vor dem Landgericht Landshut die Vorwürfe zurückgewiesen. Laut Anklage hatte der 42-Jährige im August 2016 in einer Wohnung in Landau an der Isar einen Bekannten getötet und einen weiteren Bekannten mit einem Messer niedergestochen. Zudem soll sich der Angeklagte an der Tochter des einen Opfers sexuell vergangen haben.

Der 42-Jährige ließ am Donnerstag zu Beginn des Prozesses seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, wonach die Bluttaten nur Notwehr gewesen seien. Er habe sich gegen die Angriffe der anderen beiden Männer gewehrt. Bei dem 13-jährigen Mädchen soll es nach der Erklärung allenfalls eine versehentliche Berührung und keinen Missbrauch gegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-Jährigen Totschlag, versuchten Mord, sexuellen Missbrauch von Kindern und Freiheitsberaubung vor. Er soll den Vater des Mädchens nachts in dessen Wohnung und im Beisein der Tochter mit einem Fernseher und einem Hammer geschlagen und dann mit einem Messer erstochen haben. Zuvor soll er grundlos auf den anderen Mann mit dem Brotmesser mit 21 Zentimeter langer Klinge losgegangen sein. Das Opfer wurde mit einem gefährlichen Baustich ins Krankenhaus nach Straubing geflogen. Dort retteten die Ärzte bei einer Notoperation sein Leben.

Nach den Attacken auf seine Bekannten versuchte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mit dem Kind als Geisel zu fliehen. Polizisten holten den Mann nach wenigen Minuten aber ein. Der 42-Jährige stand zum Tatzeitpunkt unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Für den Prozess sind vier Verhandlungstermine vorgesehen, das Urteil ist für den 25. Juli geplant.

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